Manager/-in für digitale Prozesse (IHK) mit Microsoft365 – Live Online
Erhalten Sie einen tiefen Einblick, welche Möglichkeiten Ihnen Microsoft 365 bietet, Firmen-Prozesse schneller, schlanker und stabiler zu machen.
Ganz egal ob Sie eine entsprechende Position bereits bekleiden oder anstreben, dieser Lehrgang bringt Ihnen das Wissen rund um den Mehrwert einer digitalisierten Team-Kollaboration.
Der Lehrgang dauert 4 Monate und findet wöchentlich Dienstagabend online via Microsoft Teams statt. Bestandteil des Lehrgangs ist die Durchführung einer Projektarbeit im Thema, die sie zum Abschluss vorstellen.
Inhalte:
- Veränderungen der digitalen Kommunikation und Zusammenarbeit durch Teams
- Ablösung vorhandener lokaler Fileserver/Netzlaufwerke durch OneDrive und SharePoint
- On/ Offboarding von Mitarbeitern
- Microsoft 365 in der Ausbildung nutzen
- Papierlose Standardprozesse: Genehmigungen, Schicht- und Urlaubsplanung, Terminplanung, Abstimmungen, Informationsanforderungen
- Tools für das papierlose Büro
- SharePoint Intranet vs. Teams als Raum für Projekte und Abteilungen
- Erweiterte Prozesse mit Microsoft Power Automate
- Digitale Meetings vorbereiten, durchführen und nachbereiten
- Digitales Selbstmanagement
- Projektarbeit
- Präsentation der Projektarbeit
Abschluss:
Zertifikat mit Abschluss „Manager/-in für digitale Prozesse (IHK)“
Bestandteil des Lehrgangs ist die Durchführung einer Projektarbeit im Thema, die Sie zum Abschluss vorstellen.
Die Prüfung erfolgt in Form einer Praxisarbeit (Bearbeitung einer Fallstudie)
Dauer des Workshops: 64 Unterrichtseinheiten (16 Termine á 4 Unterrichtseinheiten. 1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
- Schulungsort: – Live Online über MS Teams
Termin 2022:
06.09.2022 – 13.12.2022 Live Online
Der Unterricht findet immer dienstags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr statt
Kosten:
1.995 € nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei.
Mitglieder der Handelsverbände (Handelsverband Südwest (ehemals Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz), Handelsverband Region Trier, Handelsverband Saarland) erhalten bei einer Buchung über den Handelsverband eine Ermäßigung.
Der Kurspreis für Mitglieder beträgt € 1.795,00 pro Teilnehmer.
Für weitere Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Handelsverband Südwest e.V. auf.
Die letzten Artikel
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,
Stopp Ladendiebstahl: Kostenlose Plakate für Ihr Geschäft
Ladendiebstahl kostet den deutschen Einzelhandel jährlich rund drei Milliarden Euro. Der Handelsverband Deutschland (HDE) stellt jetzt kostenlose Plakate zur Verfügung, mit denen Händler ein sichtbares Zeichen setzen können. Die Zahlen sind bekannt: Allein 2025 wurden bundesweit 357.651 einfache und 25.445 schwere Ladendiebstähle registriert. Die Dunkelziffer liegt nach Schätzungen des HDE bei über 90 Prozent. Neben der politischen Forderung nach konsequenterer Strafverfolgung setzt der HDE nun auch auf ein niedrigschwelliges Mittel direkt am Verkaufsort: Aufklärungsplakate für die Auslage im Geschäft. Was steckt hinter der Aktion? Unter dem Motto „Stoppt den Ladendiebstahl“ stellt der HDE neun Plakatmotive zum kostenlosen Download bereit. Sie richten
Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt

