HDE: Widerrufsbutton für Kaufverträge im Onlinehandel praxisfern

HDE: Widerrufsbutton für Kaufverträge im Onlinehandel praxisfern

Veröffentlicht am: 18. April 2023Kategorien: HVSUEW, Top News

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer praxisfernen Überregulierung durch die Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons für den Onlinehandel.

Hintergrund: Nach einem Beschluss der Minister der EU-Mitgliedstaaten sollen Verbraucher in Zukunft das Widerrufsrecht während der Widerrufsfrist auch mit Hilfe einer entsprechend beschrifteten Schaltfläche ausüben können.
Abgefragt werden dürfen in diesem Prozess nur der Name der Verbraucher, die Bezeichnung des Vertrages und die E-Mail-Adresse der Verbraucher.
Die Regelung zur Ausübung des Widerrufsrechts soll dabei auch für Kaufverträge im Onlinehandel gelten.

Seitens des HDE stößt der Beschluss auf heftige Kritik.
Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, sieht in der beschlossenen Regelung weder eine Notwenigkeit noch eine Vereinfachung des Prozesses:
Die Ausübung des Widerrufs würde nicht vereinfacht, sondern verkompliziert. Die Vorschläge sind offensichtlich nicht zu Ende gedacht.
Das Widerrufsrecht im Onlinehandel sei allseits bekannt und werde von Verbrauchern millionenfach ausgeübt und von den Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.
Die neue Regelung würde eine Umorganisierung mit sich bringen. Die in der Praxis gut funktionierenden und bei Unternehmen und Verbrauchern eingespielten Abläufe müssten komplett neu organisiert werden.
Für Onlinehändler bedeutet die Regelung einen völlig unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand durch die erforderliche Umgestaltung der bestehenden Onlineshops und der unternehmensinternen Verfahrensabläufe“, betonte Tromp.

Zudem steige die Fehleranfälligkeit bei einem von Verbrauchern auszufüllenden Online-Formular auf der Internetseite dadurch stark an. Jeder Fehler, sei es eine andere Schreibweise des Namens im Widerrufsformular als bei der Bestellung oder ein Tippfehler bei der Eingabe der Vertragsnummer, erschwere den Widerruf von Bestellungen ohne gleichzeitige Einrichtung eines Kundenkontos erheblich.

Im Übrigen ist der Regelungsvorschlag für den Onlinehandel auch nicht praxistauglich“, führte Tromp weiter aus.
Die Möglichkeit eines teilweisen Widerrufs von Bestellungen sei nämlich lediglich in den Erwägungsgründen angesprochen. Im Regelungstext finde es keinerlei Erwähnung. Daraus ergebe sich, dass die praktische Umsetzbarkeit im Onlinehandel mehr als zweifelhaft sei.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen mehrere Artikel zusammen und wollen nach Erhalt der Ware nur einen Teil der bestellten Artikel zurückschicken. In diesem regelmäßig auftretenden Fall wollen die Verbraucher gerade nicht den gesamten Vertrag widerrufen“, erklärte Tromp.

Der HDE sieht in den vorgeschlagenen Regelungen zum Widerrufsbutton im Onlinehandel definitiv eine Verschlechterung für alle Beteiligten, sowie eine Gefährdung der Funktionsweise des etablierten Systems der Warenrückgabe. Für Kaufverträge müsse man, aus Sicht des HDE, daher unbedingt von der Einführung des Widerrufsbuttons absehen.

 

Quelle:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

 

22.03.23

Die letzten Artikel

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

22. Juni 2026|Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein

16. Juni 2026|Events, HVSUEW, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Speyer. Wie sicher, komfortabel und barrierefrei sind die Wege für Fußgänger in Speyer? Dieser Frage geht die Stadt im Rahmen des Fußverkehrs-Checks 2026 nach. Bei zwei öffentlichen Begehungen am 22. und 24. Juni können Bürger ihre Erfahrungen und Hinweise direkt einbringen. Anmeldung bis 18. Juni. Gut zu Fuß, gut für den Handel Speyer gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Das Programm steht unter dem Motto „Gut zu Fuß in meiner Stadt“ und wird vollständig vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen des Schwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ finanziert. Den

Juwelier Lehmann in Landau: 135 Jahre Tradition und Leidenschaft für Schmuck und Uhren

15. Juni 2026|Auszeichnungen, HVSUEW, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Seit 1891 steht der Name Lehmann für Goldschmiedekunst und feinen Schmuck – heute führt Vera Lehmann das Traditionshaus in Landau bereits in vierter Generation. Die Geschichte von Juwelier Lehmann beginnt im Mai 1891, als Goldschmiedemeister Hermann Lehmann in der Langestraße in Waldkirch im Breisgau ein Schmuck- und Uhrenfachgeschäft mit eigener Goldschmiedewerkstatt eröffnet. Was als bescheidener Laden für Schmuck, Uhren und Goldarbeiten begann, legte den Grundstein für eine bemerkenswerte Familiengeschichte, die bis heute andauert. In den frühen 1930er Jahren übernahm Artur Fritz Lehmann, Neffe des Gründers und selbst gelernter Goldschmied, gemeinsam mit seiner Ehefrau Auguste das Geschäft. Artur Fritz hatte seine Gesellenprüfung

Nach oben