Arbeitgeber unterbreiten erhöhtes Angebot mit tariflichem Basisentgelt als Neuheit

Arbeitgeber unterbreiten erhöhtes Angebot mit tariflichem Basisentgelt als Neuheit

Veröffentlicht am: 1. Juni 2023Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News

In der zweiten Runde der laufenden Tarifverhandlungen haben die Arbeitgeber den Gewerkschaften ein erhöhtes Angebot unterbreitet. Sie wollen dadurch ein deutliches Signal zur Abschlussbereitschaft setzen.

In der zweiten Verhandlungsrunde am 30.5.2023, im rheinland-pfälzischen Einzelhandel, hatten die Arbeitgebervertreter ihr Angebot nochmals erhöht, und boten bei einer 24-monatigen Laufzeit ein Gehaltsplus von insgesamt 7,5 Prozent in drei Stufen, eine garantierte Vergütungsuntergrenze von mindestens 13,- Euro pro Stunde und eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro in zwei Stufen an.

Dr. Nelly Gerig, die Vorsitzende der Tarifkommission der Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz, erläuterte ausführlich das Angebot, und zeigte dabei insbesondere auf, dass die im Angebot enthaltene tarifliche Untergrenze von 13,- Euro pro Stunde für die Arbeitgeberseite ein großer Schritt sei.

Ver.di blieb jedoch bei der bisherigen Forderung von einer pauschalen Anhebung der tariflichen Entgelte um 2,50 Euro pro Arbeitsstunde. Dies solle laut ver.di, den Mitarbeitern einen Anteil am Kuchen sichern.

Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, machte klar, dass dieser Kuchen aber erstmal vorhanden sein müsse. Denn in Rheinland-Pfalz sind im ersten Quartal 2023, im Vergleich zum Vorjahr, die Umsätze der Händler real um 5,8 Prozent gesunken. Zudem sei auch der Handel von Preissteigerungen betroffen.

„ver.di hat unser verbessertes Angebot als unzureichend abgelehnt. Es gab leider keine Bereitschaft von Gewerkschaftsseite sich überhaupt über einzelne Komponenten zu unterhalten. Die Arbeitnehmervertreter sind scheinbar nicht willens, oder in der Lage, in tatsächliche Verhandlungen einzutreten. Tarifverhandlungen erfordern einen gemeinsamen Austausch zwischen den Tarifpartnern, der nur über echte Gespräche erreicht werden kann. Mit der aktuellen Haltung der Gewerkschaft scheint dies jedoch nicht möglich zu sein. Darüber sind wir sehr enttäuscht. Letztlich verhindert ver.di, durch das Blockieren von konstruktiven Verhandlungen, die Auszahlung einer bereits von Arbeitgeberseite im Angebot enthaltenen Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiter“, so Scherer. Nur zu sagen, dass das Angebot nicht ausreiche, ohne jedoch auf einzelne Punkte einzugehen, bei denen auch von Gewerkschaftsseite eine Bewegung möglich wäre, reiche eben nicht aus, um zu einer Lösung zu gelangen, so Scherer abschließend.

Als nächster Verhandlungstermin ist der 22.06.2023 angedacht.

 

Quelle:

Handelsverband Rheinland-Pfalz
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

 

30.05.2023

Die letzten Artikel

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben