Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Mehr Aufenthaltsqualität für Handel und Innenstadt
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kurstadt an der Ahr gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Unter dem Motto „Gut zu Fuß in
Tarifrunde Einzelhandel RLP: Arbeitgeber strecken den Arm aus – ver.di lehnt ab
Mainz, v.l.n.r.: Dr. Nelly Gerig, Dr. Thomas Scherer, Monika Di Silvestre, Stefan Prinz In der zweiten Runde der Entgelttarifverhandlungen für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz haben die Arbeitgeber heute in Mainz ein konkretes Angebot vorgelegt. Die ver.di-Arbeitnehmerkommission wies es als unzureichend zurück. Ein Angebot mit klarer Botschaft Die Arbeitgeberseite bietet eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung von insgesamt 3,5 Prozent in zwei Stufen an – bei einer Laufzeit von 24 Monaten: 2 Prozent ab dem 1. November 2026, weitere 1,5 Prozent ab dem 1. August 2027. Gleiches gilt für den Tarifvertrag Warenverräumung sowie für die Ausbildungsvergütungen, die entsprechend angepasst werden. Verhandlungsführerin Dr. Nelly Gerig
HDE-Konsumbarometer Mai 2026: Verbraucherstimmung setzt Talfahrt fort
Die Verbraucherstimmung in Deutschland befindet sich weiter im Abwärtstrend und sinkt auf den niedrigsten Wert seit über drei Jahren. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Für den Mai ist damit der stärkste Rückgang seit Januar 2024 und der tiefste Stand seit Februar 2023 zu verzeichnen. Pessimismus auf breiter Front Vor allem zwei Faktoren trüben die Stimmung deutlich ein: steigende Preise und wachsende Sorgen um eine schwache Konjunktur. Die Verbraucher blicken so pessimistisch auf die wirtschaftliche Entwicklung wie seit Januar 2023 nicht mehr. Die Hoffnungen vom Beginn des Jahres auf eine konjunkturelle Erholung wurden durch den

