Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Veröffentlicht am: 7. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.

Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.

Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22

 

28.06.23

Die letzten Artikel

Kreisstadt ruft zur Teilnahme am „Heimat shoppen“ auf

16. Juni 2025|Saarland, Top News|

Neunkirchen. Die Kreisstadt lädt alle Neunkircher Einzelhändlerinnen und -händler, Gewerbetreibenden und Gastronomen zur Teilnahme an der Aktion „Heimat shoppen“ der IHK Saarland ein. Die Aktionstage finden in diesem Jahr am 12. und 13. September statt. Ziel der Kampagne ist die aktive Förderung des Erhalts lebendiger, vielfältiger und wirtschaftlich starker Innenstädte an Saar und Blies. An den Aktionstagen soll die Aufmerksamkeit verstärkt auf die zentrale Bedeutung lokaler Unternehmen gelenkt – und deren Leistung sichtbar gemacht sowie besonders wertgeschätzt werden. Händlerinnen und Händler, Gastronomen und Gewerbetreibende können die Aktion nutzen, um gemeinsam mit anderen Unternehmen zu zeigen, was Neunkirchen zu bieten hat.

Expertise von Fußgängerinnen und Fußgängern gefragt – Erste Ortsbegehung im Rahmen des Fußverkehrs-Checks am 24. Juni

16. Juni 2025|Top News|

Kaiserslautern. Die Route steht fest, am 24. Juni um 17 Uhr ist es soweit. Die erste Ortsbegehung im Rahmen des aktuell laufenden Fußverkehrs-Checks in Kaiserslautern beginnt. Die 1,6 Kilometer lange Route wird an insgesamt sieben Stationen über den Bännjerrück führen, im Fokus steht das Thema Barrierefreiheit. Die Route basiert auf den Wünschen und Anregungen aus der Bürgerschaft aus dem ersten Workshop, der im Mai stattfand. Eine Teilnahme an der Begehung ist aber freilich auch für Bürgerinnen und Bürger möglich, die am Auftaktworkshop nicht teilnehmen konnten. Die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro freuen sich über viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Auch die

Fußverkehr in Zweibrücken – Fortsetzung des Fußverkehrs-Checks mit einer öffentlichen Begehung

13. Juni 2025|Top News|

Zweibrücken. Als eine von zehn Kommunen nimmt die Stadt Zweibrücken in diesem Jahr an den Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz teil. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ wird der Fußverkehr in Zweibrücken gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung genau unter die Lupe genommen. Der erste Beteiligungsbaustein war der gut besuchte Auftaktworkshop im Mai. Nun geht der Fußverkehrs-Check mit zwei Begehungen in die nächste Runde. Die erste Begehung in der Umgebung der Innenstadt führt über die Landauer Straße, entlang des Bleicherbachs, über die Saarlandstraße zur Rosengartenstraße. Von dort geht es über die Gutenbergstraße und den Schlossplatz bis

Nach oben