Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.
Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.
Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22
28.06.23
Die letzten Artikel
HDE-Konsumbarometer im Januar: Verbraucherstimmung trübt sich wieder ein
Die Verbraucherstimmung trübt sich nach Jahreswechsel wieder ein. Das hat das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) ergeben. Der Pessimismus bei den Verbrauchern hat wieder zugenommen. Nachdem sich die Verbraucherstimmung Ende 2023 verbessert hatte, trübt sie sich nach dem Jahreswechsel wieder ein. Die Verbraucher blicken, wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt, wieder pessimistischer in die Zukunft. Im Vergleich zum Vormonat sinkt der Index, bleibt aber weiterhin über seinem Vorjahresniveau. Die aktuelle Unsicherheit der Verbraucher hält sich weiterhin hartnäckig. Vor allem die haushaltspolitischen Entwicklungen und die konjunkturellen Aussichten sorgen derzeit für eine gedämpfte Stimmung. Die Kaufzurückhaltung, die Händler […]
EU-Richtlinie CSRD – Kostenloses Webinar am 22.02.2024
Für die Neuerungen aus der EU-Richtlinie, die ab 2026 greift, bietet der Handelsverband Deutschland am 22. Februar 2024 ein kostenloses Webinar an. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wude im November 2022 verabschiedet und soll dazu führen, dass europäische Unternehmen ihre Rechenschaftspflicht über Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit steigern. So werden erstmalig verbindliche Normen der Berichte auf EU-Ebene etabliert. Diese Neuerung greift in den Umfang und den Ablauf der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders ein. Mit Unsicherheiten, die auf Handelsunternehmen zukommen, soll hinsichtlich der Organisation und dem Aussehen der Pflichten in eine Intensiv-Webinar aufgeräumt werden. In 90 Minuten wird unter anderem ein kurzer Einblick […]
Projekt-Pool zur Innenstadtentwicklung gestaltet sich positiv
Der Datenpool für die Best-Practice-Stadtimpulse ist inzwischen auf eine dreistellige Zahl angewachsen. 100 Projekte, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und geprüfte Lösungen für die Hürden der Innenstadtentwicklung darstellen, sind inzwischen zusammengekommen. Das Konzept ist im Frühjahr 2021 durch eine Zusammenarbeit des Handelsverband Deutschland (HDE), dem Deutschen Städtetag (DST), dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing (bcsd) sowie der CIMA Bratung + Management GmbH ins Leben gerufen worden. Seitdem können die zertifizierten Ideen für verschiedene Bereiche, wie beispielsweise Standortförderung und Leerstand, Innovation im Handel oder Stadtgestaltung und Immobilien, unter den Stadtimpulsen eingesehen werden. Die bundesweite […]