Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Veröffentlicht am: 7. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.

Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.

Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22

 

28.06.23

Die letzten Artikel

„Handel trifft Politik“ – Händlertreffen vor der Bundestagswahl 2025

30. Januar 2025|Politik, Top News|

Handel und Politik. Der Handelsverband Südwest bietet Kandidaten verschiedener Parteien die Möglichkeit direkt mit Händlern zwanglos  in den Austausch zu gehen. Bundestagswahl 2025: Händlertreffen vor der Wahl Bald ist es soweit: Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt und damit über die zentralen politischen Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes entschieden. Vor der Wahl bietet der Handelsverband Südwest Händlern die Gelegenheit ihre zentralen Forderungen an den neu zu wählenden Bundestag und die kommende Bundesregierung zu äußern. Mit der Aktion möchte der Handelsverband Südwest Handel und Politik zusammenbringen und ganz offen über die aktuelle Situation der Handelsunternehmen sprechen. Der Handel

Postkarten-Aktion: Ihre Anliegen an die Politik

22. Januar 2025|Politik, Top News|

Zeit zum Handeln/Postkarten-Aktion. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lädt Händlerinnen und Händler aus ganz Deutschland ein, Ihre Anliegen an den neu zu wählenden Bundestag und die kommende Bundesregierung mitzuteilen. Auf der Kampagnenwebsite besteht die Möglichkeit, über ein Online-Formular eine virtuelle Postkarte zu generieren. Die Postkarten werden vom HDE gesammelt auf einer virtuellen Pinnwand auf der Kampagnenwebsite veröffentlicht und in Richtung Politik getragen. Mit der Aktion möchte der Handelsverband Deutschland nicht nur gegenüber der Politik, sondern auch gegenüber den Mitgliedsunternehmen verdeutlichen, dass HDE und Handelsverbandsorganisation das Sprachrohr der Branche sind und ihre Anliegen, Wünsche und Anregungen in Richtung Politik transportieren. Damit die

Neuer Fitness-Check unterstützt bei mehr Nachhaltigkeit im Handel

21. Januar 2025|Top News|

Berlin. Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel veröffentlicht seinen neuen Fitness-Check Nachhaltigkeit. Der digitale Check unterstützt Händlerinnen und Händler dabei, einen Überblick über die steigenden Anforderungen an mittelständische Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit zu erhalten und entsprechende Maßnahmen herauszufinden.  Wie kann der mittelständische Handel nachhaltiger werden? Die Anforderungen an Unternehmen, einen größeren Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit zu legen, kommen aus diversen Richtungen: Durch politische Rahmenbedingungen mit zugehörigen Gesetzen und Richtlinien ebenso wie durch die eigene Kundschaft. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen der Handelsbranche ist es daher essenziell, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Doch wie lassen sich Prozesse nachhaltiger gestalten? Wie können Ressourcen

Nach oben