Einzelhandel rechnet zum Schulstart mit 650 Millionen Euro Umsatz
Laut einer vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenen und vom IFH Köln durchgeführten Umfrage geben Verbraucher in Deutschland in diesem Jahr zur Einschulung ihrer Kinder 650 Millionen Euro aus.
Der Übergang von der Kita zur Grundschule. Ein Ereignis, das für Eltern Aufregung und Stress zugleich bedeutet. Natürlich will man sein Kind gut vorbereitet zur Schule schicken. Eine gute Erstausstattung mit Stiften, Heften, Rucksack und Schultüte ist da ein Muss. Die Erstausstattung für ein Kind zur Einschulung ist dabei aber alles andere als günstig.
Der Einzelhandel ist für Eltern, die sich auf den Schulbeginn vorbereiten, die zentrale Anlaufstelle für Schultüten, Geschenke und Schreibwaren. In der Regel führt das zu einen Umsatzimpuls im Sommer.
Der Schreibwarenhandel und der Möbelhandel profitieren da besonders gut. Die Nachfrage an Schulmaterialien und Schreibtischen ist nämlich besonders hoch.
Laut Umfrage planen mehr als zwölf Prozent der Befragten für die Einschulung Geschenke oder Schulmaterialien zu kaufen.
Im Vorkrisenjahr 2019 waren die Ausgaben geringer. Vor vier Jahren waren es rund zehn Prozent.
Über 40 Prozent haben bezüglich der Höhe ihrer Ausgaben vor auf dem Niveau des Vorjahres zu bleiben. Rund 35 Prozent planen hingegen, zu diesem Anlass mehr auszugeben als im Vorjahr. Seine Ausgaben zu reduzieren haben sich ein Fünftel der Befragten vorgenommen.
Kinder können sich zur Einschulung vor allem auf Süßwaren sowie Bücher und Schreibwaren freuen, die werden für diesen besonderen Tag sehr oft gekauft. Aber auch in die Schulausstattung investieren die Konsumenten. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 ist da aber der Anteil der Verbraucher, die Geld für Schulausstattung wie Schultaschen, Turnbeutel und Schreibtische ausgeben möchten, zurückgegangen. Sehr beliebt sind weiterhin auch Spielwaren.
Interessierte finden hier weitere Informationen und Zahlen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
11.07.23
Die letzten Artikel
Erfolgreiche LEP5-Werkstattdialoge im November 2023 gestartet
Im November 2023 startete die Neuausrichtung des Landesentwicklungsplans für Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Neuaufstellung des 5. Landesentwicklungsprogramms für Rheinland-Pfalz ...
Fachkräftesicherung für Rheinland-Pfalz
Bis kurz vor Jahresschluss war der Verband an Gesprächen mit der Landesregierung zur Fachkräftesicherung beteiligt. Zum Stand November 2023 ...
Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde. Durch diese Änderung steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber. „Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze,” erklärt die Minijob-Zentrale. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht […]