Handelsverband zeigt Unverständnis über großflächige Erweiterung des FOC Zweibrücken
„Der Zielabweichungsbescheid für die Freigabe der gewünschten Erweiterung des FOC in Zweibrücken stellt einen Schlag ins Gesicht für den innerstädtischen Handel dar“, so Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.
Gerade in der jetzigen Zeit – nach der Corona-Pandemie mit den damit verbundenen Einschränkungen für den Handel, Lieferkettenprobleme, der steigenden Inflation aufgrund des Ukraine-Krieges, und den rückgängigen Frequenzen in den Innenstädten – zeige diese Erweiterung, dass es der Landesregierung, und den untergeordneten Behörden, nicht nur an Fingerspitzengefühl fehle, sondern auch dass dort der Realitätsverlust dort grassiere, so Scherer weiter.
Die Freigabe einer Erweiterung durch Genehmigung des Zielabweichungsverfahrens zeige zudem, dass das ressortübergreifende Ziel der Landesregierung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Innenstädte – Innenstädte der Zukunft – lediglich ein Feigenblatt war, das nunmehr durch den heftigen Windstoß der Genehmigung für die Zielabweichung hinweg geblasen wurde. Denn wenn es die Landesregierung mit einer entsprechenden Stärkung der Innenstädte ernst gemeint hätte, wäre eine solch große Erweiterung niemals zu rechtfertigen.
„Wir wissen nun, was wir dann ja auch für das FOC in Montabaur erwarten können“, so Scherer. Denn scheinbar habe die Landesregierung die Innenstädte, und insbesondere den innerstädtischen Handel aufgegeben. Scherer fordert von der Politik sich zum innerstädtischen Handel zu bekennen, Maßnahmen zur Stärkung zu ergreifen, und den Worten endlich im notwendigen Umfang auch Taten folgen zu lassen.
Der Zeitpunkt der Genehmigung des Zielabweichungsverfahrens sei zudem scheinbar bewusst gewählt worden, bevor das Oberlandesgericht Zweibrücken über die unzulässige Sonntagsöffnungsregelung für das Outlet entscheiden könne. Der Bundesgerichtshof habe Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Landesverordnung angemeldet, und daher die Sache an das Oberlandesgericht in Zweibrücken zurückverwiesen. Das Innenministerium wollte hinsichtlich der Sonntagsöffnung, und eigentlich hätte es auch wegen der Erweiterung, abwarten müssen bis letztinstanzlich die Angelegenheit entschieden wäre. Denn eine ausufernde Sonntagsöffnung, kombiniert dann noch um die Erweiterung – in der jetzigen Zeit – bedeutet das Ende der Innenstädte wie wir sie bisher kannten.
Der Handelsverband Rheinland-Pfalz ist die Spitzenorganisation und Interessenvertretung des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz, für rund 12.000 Unternehmen mit insgesamt 150.000 Beschäftigten. Der Handel ist der größte Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.
Quelle:
Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
08.09.2023
Die letzten Artikel
Erfolgreiche LEP5-Werkstattdialoge im November 2023 gestartet
Im November 2023 startete die Neuausrichtung des Landesentwicklungsplans für Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Neuaufstellung des 5. Landesentwicklungsprogramms für Rheinland-Pfalz ...
Fachkräftesicherung für Rheinland-Pfalz
Bis kurz vor Jahresschluss war der Verband an Gesprächen mit der Landesregierung zur Fachkräftesicherung beteiligt. Zum Stand November 2023 ...
Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde. Durch diese Änderung steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber. „Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze,” erklärt die Minijob-Zentrale. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht […]