Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs.
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde.
Durch diese Änderung steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber.
„Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze,“ erklärt die Minijob-Zentrale.
Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich dementsprechend auf 6.456 Euro.
Für alle Minijobber ist dies zwar eine gute Nachricht, kann allerdings bei einigen durchaus auch einige Fragen aufwerfen.
Hier daher ein kleiner Überblick darüber, welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf den Minijob hat:
- Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
An der maximalen Arbeitszeit im Minijob ändert sich ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobber auch weiterhin ca. 43 Stunden im Monat arbeiten. - Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
Minijobber können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen.
Jedoch darf der Gesamtverdienst im Jahr 2024 nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegen und der monatliche Verdienst im Durchschnitt nicht höher als 538 Euro sein.
In bis zu zwei Kalendermonaten dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, beispielsweise wegen einer Krankheitsvertretung.
Der Verdienst darf in diesen Monaten aber insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen. - Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
Eine Anpassung muss erfolgen, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Stundenlohn des Minijobbers durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen. - Kann auch ein niedriger Stundenlohn als der Mindestlohn vereinbart werden?
Nein, Arbeitgeber und Minijobber dürfen keinen niedrigeren Lohn vereinbaren. In Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn. - Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen.
Quelle:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
02.12.23
Die letzten Artikel
Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt
Arbeitsmarkt Westpfalz: Mehr Arbeitslose, aber auch mehr offene Stellen
Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist im Juli 2026 gestiegen. 19.805 Menschen waren arbeitslos gemeldet, die Quote liegt bei 7,0 Prozent. Für den Handel interessanter ist die andere Zahl: Die Zahl der offenen Stellen wächst deutlich. Der Anstieg um 727 Personen gegenüber Juni folgt dem üblichen Sommermuster. Junge Menschen finden nach Schule oder Ausbildung nicht direkt eine Stelle, Zeitverträge laufen zum Quartalsende aus, vor den Sommerferien wird gekündigt. Entsprechend stark fällt der Zuwachs bei den 15- bis 24-Jährigen aus, deren Arbeitslosenquote auf 7,8 Prozent kletterte. Für Betriebe, die Personal suchen, ist die Lage besser als im Vorjahr.
Inflation in Rheinland-Pfalz zieht im Juli deutlich an
Die Preise steigen wieder schneller. Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im Juli 2026 bei 3,1 Prozent. Im Juni waren es noch 2,4 Prozent. Hauptgrund ist der Wegfall des Tankrabatts. Was teurer wurde Kraftstoff +28,9 % Heizöl +29 % Möhren +27,9 % Gurken +26,8 % Schokolade & Riegel +8,8 % Gemüse insgesamt +4,7 % Zucker, Marmelade, Honig +3,9 % Der Haupttreiber: Energie. Mit dem Wegfall des Tankrabatts stiegen die Kraftstoffpreise binnen eines Monats von plus 8,9 auf plus 28,9 Prozent im Jahresvergleich. Was günstiger wurde Butter –26,9 % Speisefette & -öle –12,6 % Strom –4,9 % Molkereiprodukte & Eier –3,8 % Bekleidung

