Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Veröffentlicht am: 2. Januar 2024Kategorien: Fakten, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Top News, Twitter

Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs.

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde.

Durch diese Änderung steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber.
„Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze,“ erklärt die Minijob-Zentrale.

Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich dementsprechend auf 6.456 Euro.

Für alle Minijobber ist dies zwar eine gute Nachricht, kann allerdings bei einigen durchaus auch einige Fragen aufwerfen.
Hier daher ein kleiner Überblick darüber, welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf den Minijob hat:

  • Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
    An der maximalen Arbeitszeit im Minijob ändert sich ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobber auch weiterhin ca. 43 Stunden im Monat arbeiten.
  • Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
    Minijobber können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen.
    Jedoch darf der Gesamtverdienst im Jahr 2024 nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegen und der monatliche Verdienst im Durchschnitt nicht höher als 538 Euro sein.
    In bis zu zwei Kalendermonaten dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, beispielsweise wegen einer Krankheitsvertretung.
    Der Verdienst darf in diesen Monaten aber insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen.
  • Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
    Eine Anpassung muss erfolgen, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Stundenlohn des Minijobbers durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen.
  • Kann auch ein niedriger Stundenlohn als der Mindestlohn vereinbart werden?
    Nein, Arbeitgeber und Minijobber dürfen keinen niedrigeren Lohn vereinbaren. In Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn.
  • Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?
    Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen. 

 

Quelle:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum

 

02.12.23

Die letzten Artikel

Weniger Verlust, mehr Qualität: Handelsverband Südwest engagiert sich im Forschungsprojekt GReen Logistik

23. Februar 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier, Überregional|

Der Handelsverband Südwest ist strategischer Partner im internationalen Projekt GReen Logistik, das Lebensmittelverluste entlang der Obstlieferketten in der Großregion nachhaltig reduzieren soll. Bis zu 20 Prozent der landwirtschaftlichen Erzeugnisse gehen in der Großregion jedes Jahr verloren, bevor sie die Verbraucher erreichen. Obst (Äpfel, Birnen, Trauben, Mirabellen) ist dabei europaweit die Produktgruppe mit den höchsten Verlusten. Die EU bezifferte den Marktwert dieser Verluste im Jahr 2022 auf 132 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil davon ist vermeidbar. Genau hier setzt das Projekt GReen Logistik an. Unter Federführung der htw saar arbeiten zehn Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und der Praxis der Lebensmittelkette von

Fit für den Schmuck- und Uhrenverkauf: Neue Kompaktschulung für Quereinsteiger

18. Februar 2026|Events, HVSUEW, Mitglieder, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Seminare, Top News|

Vier Branchenverbände starten gemeinsames Basisseminar – praxisnah, kompakt und branchenweit zugänglich Der Fachkräftemangel macht auch vor der Schmuck- und Uhrenbranche nicht halt. Wer qualifizierte Verkäufer sucht, muss zunehmend auf Quereinsteiger setzen – und diese schnell und zuverlässig auf den Job vorbereiten. Genau hier setzt ein neues Weiterbildungskonzept an, das vier führende Branchenorganisationen gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Im Vorfeld der Branchenmesse Inhorgenta präsentierten der Handelsverband Juweliere (BVJ), der Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien (BVSU), der Bundesverband der Edelstein- und Diamantindustrie (BVED) sowie die Deutsche Gemmologische Gesellschaft (DGemG) am 18. Februar 2026 in München ihr gemeinsames Projekt: das

Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland 2026

11. Februar 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Minimales Wachstum in herausforderndem Umfeld Der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland steht 2026 vor einem Jahr moderater Entwicklung. Während bundesweit ein nominales Umsatzwachstum von zwei Prozent erwartet wird, profitieren auch die beiden Bundesländer von dieser vorsichtigen Erholung. In Rheinland-Pfalz wird ein Gesamtumsatz von rund 32,8 Milliarden Euro prognostiziert, im Saarland sind es etwa 8,4 Milliarden Euro. Real bedeutet dies jedoch nur ein Plus von 0,5 Prozent – das hohe Preisniveau der vergangenen Jahre bleibt bestehen und belastet die Kaufkraft der Verbraucher nachhaltig. Verhaltene Verbraucherstimmung prägt das Jahr Die Konsumlaune bleibt 2026 verhalten. Nach dem schwachen Schlussspurt im Weihnachtsgeschäft 2025,

Nach oben