Digital Markets Act: DMA
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Beschreibung
Mit dem Digital Markets Act (DMA) unterliegen die großen Plattformbetreiber bestimmten Verhaltenspflichten. Der neue Kommentar erläutert praxisnah die Vorschriften des DMA und seine Auswirkungen auf die digitalen „Gatekeeper“ sowie die gewerblichen und privaten Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen.
Rupprecht Podszun, Professor an der Universität Düsseldorf, Experte für Wettbewerbsrecht und digitale Regulierung, Berater während des Gesetzgebungsverfahrens des DMA.
Philipp Bongartz, Europäische Kommission | Sophie Gappa, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Silke Heinz, Heinz & Zagrosek | Björn Herbers, CMS | Florian Huerkamp, Herbert Smith Freehills | Thorsten Käseberg, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Alexander Kirk, Universität Düsseldorf | Rüdiger Lahme, Quinn Emanuel | Marcel Nuys, Herbert Smith Freehills | Rupprecht Podszun, Universität Düsseldorf | Andreas Ruster, Quinn Emanuel | Andreas Schwab, Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatter Digital Markets Act | Daniela Seeliger, Linklaters | Anna Wolf-Posch, Cerha Hempel
Herausgegeben von Prof. Dr. Rupprecht Podszun
Nomos Verlag, 1. Auflage 2024, 603 Seiten, ISBN 978-3-8487-8617-6, 190 €
Dieses Buch ist auch als E-Book erhältlich: ISBN 978-3-7489-3148-5, 190 €
Sprache: Englisch
(Text: Nomos Verlag/hv/cb; Foto: Nomos Verlag)
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Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt
Arbeitsmarkt Westpfalz: Mehr Arbeitslose, aber auch mehr offene Stellen
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