KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

Veröffentlicht am: 22. Juni 2026Kategorien: Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht.

Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen.

Was genau ab August gilt

Die Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wenn Inhalte von einem KI-System erzeugt wurden und nicht von einem Menschen.

Betroffen sind:

  • KI-generierte Bilder und Grafiken, zum Beispiel für Social Media oder die Website
  • Chatbots und virtuelle Assistenten, bei denen Kunden nicht erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren
  • Deepfakes und synthetische Audio- oder Videoinhalte
  • KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Blogbeiträge zu gesellschaftlichen oder politischen Themen

Die Kennzeichnung muss für den Durchschnittsverbraucher sichtbar und verständlich sein. Technische Metadaten allein reichen nicht aus.

Wen das im stationären Handel betrifft

Die Frage ist nicht, ob ein Händler einen Onlineshop betreibt, sondern ob KI in seiner Außenkommunikation steckt. Das passiert heute in vielen Betrieben, oft ohne großes Bewusstsein dafür:

  • Das Produktfoto für den Instagram-Post, mit einem KI-Bildgenerator erstellt
  • Der Chatbot, der auf der Website Kundenanfragen beantwortet
  • Ein Blogbeitrag auf der Unternehmensseite, komplett von einer KI geschrieben und ohne eigene Überarbeitung veröffentlicht

In solchen Fällen greift die Pflicht ab August.

Was nicht betroffen ist

Wer KI nur intern nutzt, ist außen vor. Ein KI-Tool, das beim Dienstplan hilft oder die Lagerplanung unterstützt, fällt nicht unter die Regelung, weil dabei nichts entsteht, das Kunden zu sehen bekommen.

Klassische Produkttexte, Werbetexte und Marketingbeschreibungen fallen nach derzeitigem Stand in der Regel ebenfalls nicht unter die Textpflicht, weil sie nicht den Zweck verfolgen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Wer einen KI-Entwurf gründlich überarbeitet, ihn inhaltlich prägt und die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, kann ebenfalls unter eine Ausnahme fallen. Voraussetzung ist ein dokumentierter Redaktionsworkflow.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen Artikel 50 sind im deutschen Entwurf zur Umsetzung des AI Act nicht mit einem eigenen Bußgeldrahmen versehen. Allerdings können Verstöße im Zusammenspiel mit irreführender Kommunikation oder Verbraucherschutzverletzungen aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der allgemeine Bußgeldrahmen des AI Act sieht Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Wo Händler Hilfe bekommen

Wer unsicher ist, wo in seiner Kommunikation KI steckt und wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht, muss das nicht allein herausfinden. Für Händler in Rheinland-Pfalz und im Saarland stehen die Digitalcoaches zur Verfügung. Deren Beratung ist kostenlos und wird vom Land gefördert. Sie helfen praxisnah bei Fragen rund um Social Media, Website und digitale Prozesse.

(Text/Bild: Pressestelle Handelsverband Südwest/ks)

Die letzten Artikel

Betriebliche Krankenversicherung als Trumpf im Wettrennen um Fachkräfte

28. Februar 2025|Mitglieder, Überregional|

SIGNAL IDUNA bietet als traditioneller Handelsversicherer passgenaue Lösungen, um dem Fachkräftemangel im Handel entgegenzuwirken. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) von SIGNAL IDUNA steigert nicht nur die Attraktivität von Betrieben, sondern ist auch ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte. Das Plus auf dem Arbeitsmarkt Mit der betrieblichen Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA neue Fachkräfte finden und binden Vielen Betrieben in Deutschland fällt es schwer, ausreichend qualifizierte Mitarbeitende zu finden. Laut einer Studie von PwC Deutschland wird im Jahr 2035 jede dritte offene Stelle im Einzelhandel unbesetzt bleiben. Aber auch der Verlust von Fachwissen bei einer Kündigung oder altersbedingtem Ausscheiden wiegt

Start-up-Wettbewerb: Retail Pitch Night startet in eine neue Runde

27. Februar 2025|Events, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Berlin.Mit seinem Start-up-Format Retail Pitch Night bietet das Mittelstand-Digital Zentrum Handel jungen Unternehmen am 2. Juni zum fünften Mal die Möglichkeit, ihre Geschäftsidee zu präsentieren und sich innerhalb der Branche mit etablierten Akteurinnen und Akteuren zu vernetzen. Interessierte Start-ups können sich ab sofort bis zum 15. Mai bewerben. Neue Ideen für den Handel beim Onlineevent am 2. Juni Die Retail Pitch Night des Mittelstand-Digital Zentrums Handel geht in eine neue Runde: Start-ups aus der Handelsbranche können sich ab sofort auf der Website des Zentrums Handel in Form eines Onlineformulars bewerben. Aus allen Bewerbungen erhalten fünf Start-ups am 2. Juni die

Saarbrücker Innenstadt: „Vitale Innenstädte 2024“

13. Februar 2025|Top News|

Saarbrücken. Die Saarbrücker Innenstadt erhält bei bundesweiter Untersuchung „Vitale Innenstädte 2024“ des IFH KÖLN erneut eine überdurchschnittlich gute Bewertung Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Saarbrücken bewerten die Gesamtattraktivität der Innenstadt sowie das Einzelhandelsangebot mit den Noten gut bis sehr gut. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung (IFH) KÖLN. Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Die wiederholt guten Studienergebnisse werten wir auch als Beleg der Professionalisierung unseres Innenstadtmanagements. In den vergangenen Jahren haben wir viele Maßnahmen und Investitionen auf den Weg gebracht, die auf die Attraktivität unserer Innenstadt einzahlen. Die Marketingmaßnahmen im Rahmen der Kampagne #VisitSaarbruecken bringen

Nach oben