Mainzer Quartiere zeigen Profil: Neues Branding für die Innenstadt
Sechs Mainzer Quartiere erhalten ein eigenes visuelles Profil: Mit einem neuen Branding will das Mainzer Citymanagement die unterschiedlichen Charaktere der Innenstadt sichtbar machen.
Markt, Altstadt, Schillerplatz oder Neustadt: Die Mainzer Innenstadt besteht aus Quartieren mit ganz unterschiedlichen Atmosphären, Angeboten und Qualitäten. Genau diese individuellen Charaktere möchte das Mainzer Citymanagement künftig stärker sichtbar und erlebbar machen. Mit einem neuen Branding für die sechs Quartiere Bahnhof, Markt, Altstadt, Citymeile, Schillerplatz und Neustadt erhält jeder Bereich nun ein eigenes visuelles Profil, verbunden durch eine gemeinsame Gestaltung.
Sechs Quartiere, sechs Charaktere
Für das neue Erscheinungsbild wurden Logos im Stil von Briefmarken entwickelt. Sie bilden einen gemeinsamen visuellen Rahmen und lassen gleichzeitig Raum für die Besonderheiten jedes einzelnen Quartiers. Jedes Motiv greift Eigenschaften und Stimmungen des jeweiligen Bereichs auf, statt einzelne Sehenswürdigkeiten abzubilden.
Entwickelt wurden die Quartiersprofile gemeinsam mit Quartierssprechern und weiteren Akteuren aus der Mainzer Innenstadt, umgesetzt von den Agenturen „Die Hofpost“ und „Wie wollt ihr Leben“.
Orientierung für Gäste, Impuls für Akteure
Das neue Branding soll Besuchern künftig helfen, sich in der Innenstadt zu orientieren, und gleichzeitig Händler, Gastronomen und Immobilieneigentümer dazu anregen, die Identität ihres Standortes weiterzuentwickeln. Vorlagen für Social Media, Plakate und weitere Kommunikationsmaterialien sollen demnächst kostenlos über das Mainzer Citymanagement zur Verfügung stehen.
Mehr dazu finden Sie hier.
(Text: hv/ks; Quelle/Bild: Mainz City Management e. V.)
Die letzten Artikel
Arbeitsmarkt Westpfalz: Handel bleibt gefragteste Branche für offene Stellen
Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist im August 2026 leicht gesunken. 19.634 Menschen waren arbeitslos gemeldet, die Quote liegt unverändert bei 7,0 Prozent. Für den Handel interessant: Die Branche meldet erneut die meisten offenen Stellen im gesamten Bezirk. Der Rückgang um 171 Personen gegenüber Juli (-0,9 Prozent) fällt in die saisonal übliche Herbstbelebung nach den Sommerferien. Peter Weißler, Leiter der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens, ordnet die Entwicklung ein: „Trotz aller Herausforderungen am Arbeitsmarkt beobachten wir nach den Sommerferien eine saisonal übliche Herbstbelebung. Es gab in den vergangenen Wochen wieder mehr Neueinstellungen in den Unternehmen als noch in
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

