PPWR

PPWR-Erleichterungen kommen nur im Schneckentempo voran

2026-10-21T15:13:52+02:0021. Oktober 2026|

Brüssel. Seit dem 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen Mitgliedstaaten. Verbindlich ist bisher nur eine einzige Erleichterung. Die für den Handel wichtigste hängt noch zwischen Parlament und Rat fest. Die PPWR (EU 2025/40) gilt seit gut zwei Monaten in ihrer ursprünglichen Fassung. Ende August hatten wir an dieser Stelle über die Konsultation zu den nationalen Herstellerregistern berichtet. Seitdem hat sich einiges getan, auch wenn das meiste noch nicht beschlossen ist. Bereits in Kraft: Ausnahme für Palettenfolien und Umreifungsbänder Seit dem 26. Mai 2026 sind Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von der Pflicht zu 100 Prozent Mehrweg ausgenommen. Grundlage ist der Delegierte

PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September

2026-08-26T11:13:05+02:0026. August 2026|

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.

IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog

2026-07-15T13:37:11+02:0015. Juli 2026|

Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.

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