PPWR-Erleichterungen kommen nur im Schneckentempo voran
Brüssel. Seit dem 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen Mitgliedstaaten. Verbindlich ist bisher nur eine einzige Erleichterung. Die für den Handel wichtigste hängt noch zwischen Parlament und Rat fest. Die PPWR (EU 2025/40) gilt seit gut zwei Monaten in ihrer ursprünglichen Fassung. Ende August hatten wir an dieser Stelle über die Konsultation zu den nationalen Herstellerregistern berichtet. Seitdem hat sich einiges getan, auch wenn das meiste noch nicht beschlossen ist. Bereits in Kraft: Ausnahme für Palettenfolien und Umreifungsbänder Seit dem 26. Mai 2026 sind Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von der Pflicht zu 100 Prozent Mehrweg ausgenommen. Grundlage ist der Delegierte
