Schnelltest wieder erhältlich!
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2,19 € brutto, je Test (1 Päckchen) zzgl. Versandkosten.
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Für Mitglieder dieser Verbände beträgt der Preis
1,99 € brutto, je Test (1 Päckchen) zzgl. Versandkosten.
Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht!
Die Versandkosten betragen pro Bestellung, bei einer Bestellung
bis 20 Stück, 3 € brutto,
ab 21 bis 100 Stück, 4,95 € brutto.
Bei Interesse bestellen Sie bitte per Mail an: kaiserslautern@hv-mrp.de.
Die Abwicklung erfolgt über die ZERBA GmbH, eine Tochtergesellschaft des Handelsverband Südwest e.V.
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IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog
Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht
Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein
Speyer. Wie sicher, komfortabel und barrierefrei sind die Wege für Fußgänger in Speyer? Dieser Frage geht die Stadt im Rahmen des Fußverkehrs-Checks 2026 nach. Bei zwei öffentlichen Begehungen am 22. und 24. Juni können Bürger ihre Erfahrungen und Hinweise direkt einbringen. Anmeldung bis 18. Juni. Gut zu Fuß, gut für den Handel Speyer gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Das Programm steht unter dem Motto „Gut zu Fuß in meiner Stadt“ und wird vollständig vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen des Schwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ finanziert. Den

