Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
5. Deutscher Fußverkehrskongress (FUKO) am 11. und 12. März in Mainz
Mainz. Das Schwerpunktthema beim 5. Deutschen Fußverkehrskongress (FUKO) vom 11. bis 12. März in der Mainzer Rheingoldhalle sind die „Innenstädte der Zukunft“. Ausrichter der „FUKO“ ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Welche Relevanz der Fußverkehr für Aufenthaltsqualität, Tourismus, Handel, Gastronomie und Kultur hat, soll in Keynotes und verschiedenen Fachforen deutlich werden. Innenstadt der Zukunft Fachwissen und Expertise aus verschiedenen Bereichen werden in den vielfältigen Programmformaten ausgetauscht und Themen des Fußverkehrs debattiert. Ein Schlüssel um hochwertige multifunktionale Zentren zu schaffen, ist das Zufußgehen. Das Gehen ist nicht
Verena Schmidt übernimmt Geschäftsführung der Medienförderung RLP GmbH
Medienförderung RLP GmbH. Verena Schmidt hat am 1. Januar 2025 die Geschäftsführung der Medienförderung RLP GmbH übernommen. Zuvor leitete sie die Stabsstelle Kommunikation und war Pressesprecherin bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, sagt: „Es freut mich sehr, dass wir mit Verena Schmidt eine erfahrene und engagierte Persönlichkeit für die Leitung der Medienförderung gewinnen konnten.“ Für 2025 hat die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Förderung auf 226.000 Euro aufgestockt. „Die Verdopplung der Mittel seitens der Medienanstalt Rheinland-Pfalz unterstreicht die Bedeutung, die wir der Förderung von innovativen Medienprojekten beimessen. So fördern wir kreative Vielfalt in
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Online-Seminar mit Jelena Nikolić am 4. März
Online-Seminar. Jelena Nikolić vom Handelsverband Deutschland (HDE) e.V. informiert am Dienstag, 4. März, 9 bis 9.45 Uhr, in einem Online-Seminar über folgende Themen: Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Veränderung der Berichts- und Sorgfaltspflichten durch die Umsetzungsgesetze der EU-Richtlinien CSRD und CSDDD Mit dem CSRD-Umsetzungsgesetz sowie der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD stehen Änderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an. In dem Impuls stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor und geben einen Ausblick auf die Berichts- und Sorgfaltspflichten für Handelsunternehmen. Dauer des Vortrags: 30 bis 45 Minuten Das Online-Seminar ist für Mitglieder kostenlos. Anmeldungen über den Handelsverband Südwest. Der Link zum Seminar wird anschließend per E-Mail zugesandt.