Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Zukunftsfähige Stadtentwicklung: Mainz überarbeitet Zentrenkonzept
Mainz. Im Rahmen eines runden Tisches „Zentrenkonzept“ wurde deutlich, dass Mainz eine Modernisierung des Zentrenkonzeptes anstrebt. Dies soll dazu dienen, um auf das veränderte Konsumverhalten, die Digitalisierung und Mobilitätsaspekte zu reagieren. Am runden Tisch hatte sich auch der Handelsverband Südwest beteiligt, und wird sich im weiteren Verfahren für eine lebenswerte Stadt mit starkem Handel und attraktiven Stadträumen einsetzen. „Die enge Zusammenarbeit zwischen lokalen Akteuren, Politik und Verbänden ist entscheidend, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Auch der Verein „Unser Mainz in Rheinhessen e.V.“, äußerte sich zuversichtlich. Der Vorsitzende Thomas A. Klann betont:
Begrenztes Fachmarktzentrum in Frankenthal: Handelsverband Südwest begrüßt Entscheidung der Aufsichtsbehörde
Frankenthal. Der Handelsverband Südwest zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, dem geplanten Fachmarktzentrum auf dem ehemaligen Real-Areal in Frankenthal-Studernheim klare Grenzen zu setzen. Der Verband sieht darin ein wichtiges Signal zum Schutz bestehender Handelsstrukturen und ein positives Beispiel für eine verantwortungsvolle Landesplanung. Wie die SGD Süd kürzlich mitteilte, ist auf dem Areal künftig eine Verkaufsfläche von maximal knapp 4.000 Quadratmetern zulässig – deutlich weniger als die ursprünglich von der Stüdemann Grundbesitz-Entwicklung GmbH geplanten rund 6.000 Quadratmeter. Damit folgt die Behörde den Zielen des Landesentwicklungsprogramms, das großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit innenstadtrelevantem Sortiment auf integrierte, städtebaulich geeignete
HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein
HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und