Zweibrücken Fashion Outlet: Gericht kippt Sonntagsöffnung und der Handel fordert faire Regeln für alle
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden: Die Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet haben keine ausreichende gesetzliche Grundlage – der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen rechtskräftig bestätigt. Für den stationären Handel in der Region ist das ein wichtiges Signal, doch die Ungleichheit besteht vorerst weiter. Was ist passiert? Sonntage sind in Deutschland gesetzlich geschützte Ruhetage. Geschäfte dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Das Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) nutzte jahrelang eine Sonderregelung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Outlet neben vier regulären verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Öffnungen an Feriensonntagen erlaubte. Steffen Jost, Inhaber des Modehauses Jost in Grünstadt und Ehrenpräsident des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), klagte
