Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Saisonaler Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 19.000 Arbeitslose – 4.400 gemeldete offene Arbeitsstellen im April in der Westpfalz
Kaiserslautern/Pirmasens. Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens (Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Zweibrücken, Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Landkreis Südwestpfalz) im April 2025 gesunken. 18.979 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 258 Personen weniger (-1 Prozent) als im März, aber 1.287 Personen beziehungsweise 7 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 6,7 Prozent und lag mit 0,1 Prozentpunkten unter dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie bei 6,3 Prozent. „Nachdem in den Monaten vor und nach dem Jahreswechsel die Zahl der Arbeitslosen angestiegen war, ist sie nun im dritten Monat in Folge rückläufig. Die Arbeitslosigkeit
Rückläufige Ausbildungszahlen bei Floristinnen und Floristen: Landesverband Südwest des Fachverbandes Deutscher Floristen besorgt
Fachverband Deutscher Floristen Südwest. Aktuelle Zahlen zur Ausbildungssituation im Floristenhandwerk zeigen, dass die Zahl neuer Ausbildungsverträge bundesweit sinkt. Auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dieser Trend spürbar. Der Fachverband Deutscher Floristen Südwest (Rheinland-Pfalz/Saarland) sieht darin Anlass zur Sorge, denn Floristinnen und Floristen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Warum Floristinnen und Floristen unverzichtbar sind Floristinnen und Floristen leisten weit mehr als das Binden von Sträußen. Ihr Beruf vereint Kreativität, handwerkliches Geschick und ein feines Gespür für Formen, Farben und Emotionen. Sie schaffen blühende Werke für Hochzeiten, Trauerfeiern, Jubiläen und viele weitere Anlässe – und begleiten Menschen somit in wichtigen Lebensmomenten.
Auftaktworkshop Fußverkehrs-Check Rheinland-Pfalz – Alzey nimmt Fußverkehr unter die Lupe
Alzey. Die Stadt Alzey möchte die Bedingungen für den Fußverkehr verbessern: Am Mittwoch, 7. Mai, startet der Fußverkehrs-Check in Alzey mit einem Auftaktworkshop im Kulturraum in der Spießgasse 58. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen von 18.30 bis circa 20.30 Uhr, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Wo könnte vielleicht ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen? Ziel des Fußverkehrs-Checks ist es, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange