Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Messekarten für Mitglieder der Handelsverbände
Im neuen Jahr stehen bereits folgende Messen in Frankfurt fest: ➢ Heimtextil 09. – 12.01.2024 Internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien ➢ Ambiente 26. – 30.01.2024 Weltweit bedeutende Konsumgütermesse, ➢ Christmasworld 26. – 30.01.2024 International führende Fachmesse für Dekoration und Festschmuck, ➢ Creativeworld 26. – 30.01.2024 Weltweit größte Fachmesse für Hobby-, Bastel- und Künstlerbedarf, Den Mitgliedern der Handelsverbände steht ein begrenztes Kontingent an Gutschein-Codes für kostenlose Messekarten zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Diese können unter Angabe der Mitgliedsnummer, des Firmennamens und einer Mailadresse per Mail, oder per Fax (06321/924231) angefordert werden. Nach dem Erhalt der Codes ist folgendes zu […]
RETAIL NXT am 2. & 3. November 2023 in Frankfurt
Bei der RETAIL NXT am 2. & 3. November 2023 im VILCO | Congress Center Frankfurt/Rhein-Main kommen führende ExpertInnen der größten Online-, Offline- und Omnichannel-Händler zusammen, um gemeinsam digitale Technologien im Einzelhandel neu zu denken. Von KI bis zu autonomen Robotern, von Logistik bis Filialmanagement: Erhalten Sie Einblicke in aktuelle Umsetzungen von Branchenführern wie REWE, OBI oder KiK, um auch Ihrem Unternehmen nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu sichern. Hier erfahren Sie mehr zum Event. Mitglieder der Handelsverbände haben die Möglichkeit sich kostenfrei anzumelden. Setzen Sie sich bitte dazu mit Ihrem Handelsverband in Verbindung.
Jan Sebastian ist neues BVJ -Präsidiumsmitglied
Jan Sebastian ist neues Präsidiumsmitglied beim Handelsverband Juweliere (BVJ). Das BVJ-Präsidium bekommt Verstärkung. Jan Sebastian wurde am 19. Oktober von der Delegiertenversammlung des Kölner Verbandes in das Führungsgremium gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig in Köln im Rahmen einer Ergänzungswahl. „Wir freuen uns, mit Herrn Sebastian einen erfahrenen und kompetenten Kollegen für die aktive Mitarbeit im BVJ gewinnen zu können”, so BVJ-Präsident Stephan Lindner. „Jan Sebastian ist in der Branche und der Einzelhandelsorganisation bestens vernetzt und mit seinem Engagement und Know-how eine willkommene Verstärkung für die Interessenvertretung der Juweliere in Deutschland.” Das BVJ-Präsidium besteht damit aktuell aus folgenden Mitgliedern: Stephan Lindner, […]