Tarifrunde: Handel kritisiert Verweigerungshaltung der Gewerkschaft
Mit Blick auf die langwierigen Tarifverhandlungen im Einzelhandel kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die fehlende Einigungsbereitschaft der Gewerkschaft ver.di. Mit der aktuellen Verzögerungstaktik gefährde diese das Modell der dezentralen Verhandlungen in den Bundesländern. Wenn die ver.di-Landeskommissionen aus der Bundeszentrale weiter so wenig Verhandlungsspielraum bekämen, müsse man für die Zukunft über eine zentrale Aushandlung des Einzelhandelstarifs im Bund nachdenken.
Die Arbeitgeber haben in den bisher rund 45 Verhandlungsrunden bundesweit bereits mehrfach Angebote vorgelegt und nachgebessert, auf Gewerkschaftsseite sieht man hingegen keinen ernsthaften Willen zur Einigung. „Auf der Arbeitgeberseite koordinieren wir die ersten Angebote zum Einstieg in die Tarifrunde sehr eng. Wenn es aber gegen Ende der Verhandlungen darum geht, tragfähige Lösungen zu finden, haben alle Arbeitgeberkommissionen die notwendige Beinfreiheit. Genau das fehlt auf der ver.di-Seite. Die gewerkschaftlichen Länderkommissionen scheinen regelrecht entmündigt“, so HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. Vielerorts hätten Gewerkschaftler vor Ort Bereitschaft zu einem Abschluss signalisiert und seien dann aber aufgrund der Vorgaben aus der ver.di-Bundeszentrale zurückgezuckt. „Dass die Gewerkschaft uns als Arbeitgeber öffentlich dann auch noch eine Blockadehaltung vorwirft, kann nur als schlechter Witz verstanden werden“, so Haarke weiter.
Sollte ver.di den dezentralen Verhandlungsansatz im Einzelhandel weiterhin derartig entwerten, müsse man konsequenterweise zukünftig zentral verhandeln. Haarke: „Der HDE steht dafür zur Verfügung, die Diskussionen dazu sind längst angelaufen.“ Noch im November 2022 hatte man seitens des HDE ver.di angeboten, die Tarifrunde mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung aller Tarifgebiete im Frühjahr 2023 vorzeitig einzuläuten. Die ver.di-Spitze lehnte das damals umgehend unter Verweis auf die angebliche Stärkung der dezentralen Verhandlungsstrukturen ab. Haarke: „Umso bitterer ist es, dass ver.di nun offenbar die eigenen dezentralen Prinzipien über Bord geschmissen hat. Das passt doch nicht zusammen, für regionale Verhandlungen und Abschlüsse brauchen die Kommissionen vor Ort endlich das Vertrauen und auch die notwendige Beinfreiheit der Gewerkschaftsspitze.“
Die Tarifrunde im Einzelhandel ist auch vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage herausfordernd. Inflation, Wirtschaftskrise, Kaufzurückhaltung – das sind keine idealen Rahmenbedingungen für den Handel. Sie treffen im Ergebnis die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Handelsunternehmen, auch wenn diese unterschiedlich robust sind. „Einen tariflichen Ausgleich der Geldentwertung für 24 Monate Laufzeit können wir uns schon vorstellen. Das zeigt ja auch unser letztes Angebot, nach dem die tariflichen Löhne und Gehälter über die Laufzeit von 24 Monaten um insgesamt rund 8,5 Prozent steigen würden“, so Haarke. „Wir haben sogar klar signalisiert, dass wir für einen Abschluss bereit wären, das Angebot noch etwas zu justieren.“ Der kluge Einsatz der Inflationsausgleichsprämie schaffe dafür die Gestaltungsspielräume mit einer klassischen Win-Win-Situation, wie man es auch in anderen aktuellen Tarifabschlüssen großer Branchen bei einer meist 24-monatigen Laufzeit gesehen habe. Die Beschäftigten erhielten eine zusätzliche Prämie ohne Abzüge, die Arbeitgeber sparten ebenfalls Beiträge. Haarke: „Wir müssen aber immer berücksichtigen, dass viele Handelsunternehmen schwer unter der Krise leiden. Da dürfen wir keine Überforderung riskieren, deren Schmerzgrenze ist bereits jetzt maximal ausgereizt. Unrealistische Forderungen können wir daher nicht erfüllen.“
Quelle:
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
23.08.23
Die letzten Artikel
Arbeitsmarkt Westpfalz: Handel bleibt gefragteste Branche für offene Stellen
Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist im August 2026 leicht gesunken. 19.634 Menschen waren arbeitslos gemeldet, die Quote liegt unverändert bei 7,0 Prozent. Für den Handel interessant: Die Branche meldet erneut die meisten offenen Stellen im gesamten Bezirk. Der Rückgang um 171 Personen gegenüber Juli (-0,9 Prozent) fällt in die saisonal übliche Herbstbelebung nach den Sommerferien. Peter Weißler, Leiter der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens, ordnet die Entwicklung ein: „Trotz aller Herausforderungen am Arbeitsmarkt beobachten wir nach den Sommerferien eine saisonal übliche Herbstbelebung. Es gab in den vergangenen Wochen wieder mehr Neueinstellungen in den Unternehmen als noch in
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

