Recht

FOC Montabaur: Koblenz verzichtet auf Klage gegen die Erweiterung

2026-06-11T11:07:59+02:0011. Juni 2026|

Bild: Großer Markt in Montabaur Das Factory Outlet Center in Montabaur darf seine Verkaufsfläche von 10.000 auf knapp 20.000 Quadratmeter verdoppeln. Die Stadt Koblenz hat sich nach jahrelangem Widerstand nun entschieden, nicht gegen den Bebauungsplan zu klagen. Die Erfolgsaussichten seien zu gering. Für den Einzelhandel in der Region bleibt damit eine zentrale Frage offen: Wer schützt die Innenstädte vor immer größeren Vorhaben auf der grünen Wiese? Was ist passiert? Der Koblenzer Stadtrat hat Ende Mai 2026 mehrheitlich beschlossen, auf eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für die FOC-Erweiterung zu verzichten. Nur die Fraktionen von CDU und Freien Wählern stimmten für eine Klage.

Zweibrücken Fashion Outlet: Gericht kippt Sonntagsöffnung und der Handel fordert faire Regeln für alle

2026-06-10T13:56:31+02:0010. Juni 2026|

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden: Die Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet haben keine ausreichende gesetzliche Grundlage – der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen rechtskräftig bestätigt. Für den stationären Handel in der Region ist das ein wichtiges Signal, doch die Ungleichheit besteht vorerst weiter. Was ist passiert? Sonntage sind in Deutschland gesetzlich geschützte Ruhetage. Geschäfte dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Das Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) nutzte jahrelang eine Sonderregelung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Outlet neben vier regulären verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Öffnungen an Feriensonntagen erlaubte. Steffen Jost, Inhaber des Modehauses Jost in Grünstadt und Ehrenpräsident des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), klagte

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen

2026-05-29T13:18:06+02:0029. Mai 2026|

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

2025-06-12T13:52:00+02:0012. Juni 2025|

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher

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