Erfolgreiche LEP5-Werkstattdialoge im November 2023 gestartet
Im November 2023 startete die Neuausrichtung des Landesentwicklungsplans für Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Neuaufstellung des 5. Landesentwicklungsprogramms für Rheinland-Pfalz konnten im November in fünf thematischen Werkstätten Ideen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Landes eingebracht werden.
Die Werkstätten richteten sich dabei an Akteure aus Kammern, Verbänden, Interessensvertretungen, Behörden und Kommunen, die sich an der langfristigen Entwicklung des Landes beteiligen wollen.
Über 300 Teilnehmer aus ganz Rheinland-Pfalz und darüber hinaus widmeten sich regen Diskussionen und tauschen sich über ihre Vorstellungen und Anliegen für eine zukunftsorientierte Landesplanung aus.
Innenminister Michael Ebling zeigte sich sehr erfreut über das rege Interesse:
„Ich bin sehr zufrieden mit dem Verlauf der Werkstätten, die wir im November 2023 durchgeführt haben. Die Teilnahme zahlreicher engagierter und kompetenter Menschen aus verschiedenen Bereichen hat die Diskussion über die Zukunft unseres Landes zu einer äußerst bereichernden Erfahrung gemacht. Wir haben uns intensiv mit zentralen Herausforderungen der Landesentwicklung auseinandergesetzt, darunter die Schaffung von Wohnraum, die Sicherung der Daseinsvorsorge, sowie Themen wie Klima- und Freiraumschutz. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem neuen Landesentwicklungsprogramm einen gemeinsamen Weg für eine zukunftsorientierte und lebenswerte Raumentwicklung in Rheinland-Pfalz einschlagen werden.“
Jeder der fünf Werkstatt-Dialoge basierte auf einem anderen Schwerpunkt aus dem Landesentwicklungsprogramm.
So standen neben der „Daseinsvorsorge“ auch die Themen, wie „Flächeninanspruchnahme“, „Einzelhandel und Nahversorgung“, „Siedlungsentwicklung“ sowie „Gewerbe und Industrie“ auf der ToDo-Liste.

Es wurde beispielsweise fleißig über die veränderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel und die Auswirkungen des Online-Handels, die demografische Entwicklung und neue Wohnbedürfnisse oder auch über die Frage, wie Flächenbedarfe für Erneuerbare Energien, Verkehrswege, Wohnen oder Gewerbe abgedeckt und verteilt werden, diskutiert. Der Handelsverband Rheinland-Pfalz konnte starke Akzente setzen. Dessen Hauptgeschäftsführer, Thomas Scherer, präsentierte bei der Veranstaltung in Speicher seine Fachthesen zum Thema Einzelhandel.
Die Werkstätten waren Teil des breit angelegten Dialogprozesses „Für uns. Für morgen“, der während des gesamten Entwicklungszeitraums des neuen Landesentwicklungsprogramms weitergeführt werden soll. Neben den thematischen Werkstätten werden auch in Zukunft weitere Beteiligungsformate angeboten.
Interessierte finden hier die Broschüre „Für uns. Für morgen“.
Die Neuausrichtung wird 2024 im Rahmen von Workshops weitergeführt.
Quelle:
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3 – 5
55116 Mainz
Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
Die letzten Artikel
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest

