5. Deutscher Fußverkehrskongress (FUKO) am 11. und 12. März in Mainz

5. Deutscher Fußverkehrskongress (FUKO) am 11. und 12. März in Mainz

Veröffentlicht am: 17. Januar 2025Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News, Twitter

Mainz. Das Schwerpunktthema beim 5. Deutschen Fußverkehrskongress (FUKO) vom 11. bis 12. März in der Mainzer Rheingoldhalle sind die „Innenstädte der Zukunft“.  Ausrichter der „FUKO“  ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz  (MWVLW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Welche Relevanz der Fußverkehr für Aufenthaltsqualität, Tourismus, Handel, Gastronomie und Kultur hat, soll in Keynotes und verschiedenen Fachforen deutlich werden. 

Innenstadt der Zukunft

Fachwissen und Expertise aus verschiedenen Bereichen  werden in den vielfältigen Programmformaten ausgetauscht und Themen des Fußverkehrs debattiert.

Ein Schlüssel um hochwertige multifunktionale Zentren zu schaffen, ist das Zufußgehen. Das Gehen ist nicht nur gesund und fördert die psychische und physische Gesundheit, sondern es ist auch ein Zugewinn für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus. Stadtentwicklung, Gesundheit, Klimaschutz, Handel und der öffentliche Verkehr sind eng miteinander verzahnt. Der FUKO 2025 in Mainz bietet eine Plattform zum Austausch erfolgreicher Strategien und Projekte, die darstellen, wie der Fußverkehr Schritt für Schritt in die Innenstadt der Zukunft führen kann und knüpft somit an den ressortübergreifenden Schwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz an.

Neben klassischen Vorträgen werden interaktive Workshops bis zu Walkshops im Freien die Formate füllen.

Folgende Formate stehen schon fest: 

  • Klassischer Vortrag
  • Diskussionsformat/Round Table
  • Pecha Kucha: 20 Folien für jeweils 20 Sekunden, um Ihre Geschichte zu erzählen
  • Workshop/Training: Interaktives Format zu einem definierten Thema mit klarem Ergebnis
  • Walkshop (im Freien): Reales Straßenexperiment im Gehen

Alle wichtigen Informationen und Details auf einen Blick sowie die Anmeldedaten gibt es hier: FUKO2025 – Der Fußverkehrskongress

Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren – Wettbewerb für Kommunen

Unter diesem Motto stehen die neuen Fußverkehrs-Checks in Rheinland-Pfalz.
Gezielt und systematisch den Fußverkehr fördern ist das Hauptaugenmerk der Landesregierung. Eine höhere Lebensqualität haben demnach Städte, die sich zu Fuß erleben lassen. Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt die Umgebung sowie Angebote ganz anders wahr, als ein Verkehrsteilnehmer dessen Uhr für das Parkticket oder den ÖPNV tickt. Ein Fußgänger ist somit ein Vorteil für den Einzelhandel sowie die ortsansässige Gastronomie.

Das Wirtschaftsministerium bietet daher zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz begleitete und professionell vorbereitete Fußgänger-Checks an. Ein Wettbewerbsverfahren werden die teilnehmenden Kommunen ausgewählt und auf dem FUKO in Mainz bekanntgegeben.

Das Bewerbungsverfahren für die Fußverkehrs-Checks – Bewerbungsfrist 24. Januar

Bewerben können sich kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Städte und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz. Der Fußgänger-Check eignet sich sowohl für kleine Gemeinden als auch für Städte.

Hier geht es zum ausführlichen Infoflyer: https://innenstaedte.rlp.de/wp-content/uploads/2024/11/241121_FVCRLP_Flyer.pdf

Zum Bewerbungsformular (Stichtag 24. Januar): https://innenstaedte.rlp.de/wp-content/uploads/2024/11/241120_FVCRLP_Bewerbungsformular.pdf

Was ist überhaupt ein Fußverkehrs-Check?

Gemeinsam mit der Politik und der Verwaltung beurteilen Bürgerinnen und Bürger die Qualität der Wege zu Fuß durch die eigene Ortschaft oder Stadt. Hierbei bilden zwei gemeinsame Begehungen den Kernbestandteil wonach Stärken, Schwächen und Probleme direkt vor Ort diskutiert und Lösungsvorschläge erörtert werden sollen. Die Route sowie die Themen werden in zwei Workshops (einer vorher und einer nachher) ausgewählt. Lösungsansätze- und Wege werden darin vertieft und ausgehandelt. Den einzelnen Kommunen steht hierbei ein Fachbüro unterstützend zur Seite.

Hier geht es zur Anmeldung sowie zu weiteren Informationen: https://www.fuko2025.de/

YouTube: https://youtu.be/W5DjX-hQuZ4?si=Jpz8otkSDXTyMpBO

(Text: FUKO 2025/Wirtschaftsministerium RLP/hv/cb; Foto: AdobeStock_482691976)

Die letzten Artikel

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

3. Juni 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

HDE-Konsumbarometer Juni 2026: Verbraucherstimmung stabilisiert sich leicht

2. Juni 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Trotz des anhaltenden Irankriegs hellt sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Beginn des Junis leicht auf. Das zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer, das monatlich vom Handelsblatt Research Institute im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wird. Der negative Trend stoppt vorerst. Von einer echten Erholung kann aber noch nicht die Rede sein. Konsumzurückhaltung nimmt nicht weiter zu Die Anschaffungsneigung der Verbraucher verändert sich gegenüber dem Vormonat kaum. Ein deutlicher Stimmungsumschwung ist das nicht, aber immerhin: Die Verschlechterung der vergangenen Monate setzt sich nicht weiter fort. Gleichzeitig zeigt sich eine leichte Verschiebung beim Sparverhalten. Die Bereitschaft, einen größeren Teil des Einkommens zurückzulegen, sinkt

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen

29. Mai 2026|Gesetzesänderungen, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Recht, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war

Nach oben