HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

Veröffentlicht am: 11. April 2025Kategorien: Top News

HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu
gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der
finalen Verkaufspreise zu entscheiden.

Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung werden nicht beachtet, so fehlt beispielsweise bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts
wird unter anderem verstoßen, indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird.

Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen zeigen immer wieder, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. „Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Die Beschwerde wurde zusammen mit Kartellrechtsexperten der renommierten Kanzlei Noerr erarbeitet und basiert unter anderem auch auf zahlreichen Dokumenten und Testkaufergebnissen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 400.000 Standorten einen Umsatz von rund 630 Milliarden Euro jährlich.

(Text: Pressestelle Handelsverband Deutschland/hv/cb; Foto: Bundeskartellamt)

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