„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

Veröffentlicht am: 12. Juni 2025Kategorien: Recht, Top News

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen.

Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher eine umfassende digitale Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen sind bereits nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, etwa ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit dem BFSG wird diese Pflicht nun auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.

Laut gesetzlicher Definition (§ 3 Abs. 1 BFSG) gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Auch für Unternehmen kann die Umsetzung des Gesetzes Vorteile bringen: Eine barrierefreie Internetpräsenz ermöglicht den Zugang für mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Zudem profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen/Videos/Webinare gibt es hier.

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/ts/cb; Foto: AdobeStock_294174472)

Die letzten Artikel

Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag

7. August 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Recht, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt

Arbeitsmarkt Westpfalz: Mehr Arbeitslose, aber auch mehr offene Stellen

6. August 2026|Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist im Juli 2026 gestiegen. 19.805 Menschen waren arbeitslos gemeldet, die Quote liegt bei 7,0 Prozent. Für den Handel interessanter ist die andere Zahl: Die Zahl der offenen Stellen wächst deutlich. Der Anstieg um 727 Personen gegenüber Juni folgt dem üblichen Sommermuster. Junge Menschen finden nach Schule oder Ausbildung nicht direkt eine Stelle, Zeitverträge laufen zum Quartalsende aus, vor den Sommerferien wird gekündigt. Entsprechend stark fällt der Zuwachs bei den 15- bis 24-Jährigen aus, deren Arbeitslosenquote auf 7,8 Prozent kletterte. Für Betriebe, die Personal suchen, ist die Lage besser als im Vorjahr.

Inflation in Rheinland-Pfalz zieht im Juli deutlich an

5. August 2026|Rheinland-Pfalz, Top News|

Die Preise steigen wieder schneller. Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im Juli 2026 bei 3,1 Prozent. Im Juni waren es noch 2,4 Prozent. Hauptgrund ist der Wegfall des Tankrabatts. Was teurer wurde Kraftstoff +28,9 % Heizöl +29 % Möhren +27,9 % Gurken +26,8 % Schokolade & Riegel +8,8 % Gemüse insgesamt +4,7 % Zucker, Marmelade, Honig +3,9 % Der Haupttreiber: Energie. Mit dem Wegfall des Tankrabatts stiegen die Kraftstoffpreise binnen eines Monats von plus 8,9 auf plus 28,9 Prozent im Jahresvergleich. Was günstiger wurde Butter –26,9 % Speisefette & -öle –12,6 % Strom –4,9 % Molkereiprodukte & Eier –3,8 % Bekleidung

Nach oben