„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

Veröffentlicht am: 12. Juni 2025Kategorien: Recht, Top News

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen.

Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher eine umfassende digitale Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen sind bereits nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, etwa ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit dem BFSG wird diese Pflicht nun auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.

Laut gesetzlicher Definition (§ 3 Abs. 1 BFSG) gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Auch für Unternehmen kann die Umsetzung des Gesetzes Vorteile bringen: Eine barrierefreie Internetpräsenz ermöglicht den Zugang für mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Zudem profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen/Videos/Webinare gibt es hier.

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/ts/cb; Foto: AdobeStock_294174472)

Die letzten Artikel

Auftaktworkshop Fußverkehrs-Check Rheinland-Pfalz – Alzey nimmt Fußverkehr unter die Lupe

25. April 2025|Top News|

Alzey. Die Stadt Alzey möchte die Bedingungen für den Fußverkehr verbessern: Am Mittwoch, 7. Mai, startet der Fußverkehrs-Check in Alzey mit einem Auftaktworkshop im Kulturraum in der Spießgasse 58. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen von 18.30 bis circa 20.30 Uhr, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Wo könnte vielleicht ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen? Ziel des Fußverkehrs-Checks ist es, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange

Was wäre der Handel ohne Floristen? – Die unverzichtbare Rolle der Floristik im Einzelhandel und darüber hinaus

24. April 2025|Top News|

Floristen. In Zeiten zunehmender Automatisierung und Digitalisierung stellt sich die Frage nach der Relevanz klassischer Berufe immer wieder neu. Auch die Floristik steht vor großen Herausforderungen – sei es durch den wachsenden Online-Handel, verändertes Konsumverhalten oder steigendem Preisdruck. Doch bei aller Disruption zeigt sich: Der stationäre Handel wäre ohne Floristen nicht nur funktional ärmer, sondern auch emotional und wirtschaftlich deutlich geschwächt. Floristinnen und Floristen sind weit mehr als Dienstleister – sie sind kreative Unternehmerinnen, Impulsgeber für den Handel und Träger floraler Kultur. Floristik als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor Blumen und Pflanzen gehören im Einzelhandel zu den klassischen Impulskaufartikeln. Während der Lebensmitteleinzelhandel und

Nach oben