Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein
Speyer. Wie sicher, komfortabel und barrierefrei sind die Wege für Fußgänger in Speyer? Dieser Frage geht die Stadt im Rahmen des Fußverkehrs-Checks 2026 nach. Bei zwei öffentlichen Begehungen am 22. und 24. Juni können Bürger ihre Erfahrungen und Hinweise direkt einbringen. Anmeldung bis 18. Juni.
Gut zu Fuß, gut für den Handel
Speyer gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Das Programm steht unter dem Motto „Gut zu Fuß in meiner Stadt“ und wird vollständig vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen des Schwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ finanziert. Den Auftakt bildete ein öffentlicher Workshop im Mai.
Von guten Bedingungen für den Fußverkehr profitiert auch der Handel. Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger in der Stadt und nimmt das lokale Angebot intensiver wahr. Eine attraktive, sichere Fußgängerzone ist damit ein direkter Standortfaktor für Einzelhandel und Gastronomie.
Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam vor Ort
Kern des Formats sind zwei gemeinsame Begehungen. Bürger bewerten dabei zusammen mit Vertretern aus Stadtverwaltung, Kommunalpolitik und Fachleuten ausgewählte Strecken im Stadtgebiet. Ziel ist es, Stärken und Schwachstellen zu erkennen, Hinweise aus der Bevölkerung aufzunehmen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler:
„Der Fußverkehr ist die Grundlage jeder Mobilität. Mit dem Fußverkehrs-Check möchten wir gemeinsam mit den Menschen vor Ort herausfinden, wo wir bereits gut aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.“
Die Termine im Überblick
- 1. Begehung: Montag, 22. Juni 2026, 18 bis 20 Uhr, Treffpunkt Postplatz
- 2. Begehung: Mittwoch, 24. Juni 2026, 17 bis 19 Uhr, Treffpunkt Bahnhofsvorplatz
Eingeladen sind alle, die regelmäßig zu Fuß unterwegs sind oder sich für eine sichere, barrierefreie und attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums interessieren. Das schließt ausdrücklich Vertreter des lokalen Handels ein.
Um Anmeldung bis Donnerstag, 18. Juni 2026, wird gebeten, per E-Mail an tiefbau@stadt-speyer.de.
Die Ergebnisse der Begehungen werden dokumentiert und fließen in die weitere Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung ein. Sie bilden die Grundlage für künftige Maßnahmen zur Stärkung des Fußverkehrs in Speyer.
(Text: Pressestelle Stadt Speyer/hv/ks; Bild: AdobeStock_574070914)
Die letzten Artikel
HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein
HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und
Stadt lädt zum „Marktplatz der Ideen“ – Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept geht weiter
Kaiserslautern. Bürgerinnen und Bürger können sich beim „Marktplatz der Ideen“ im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) am 14. Mai erneut einbringen. Neues Stadtentwicklungskonzept für Kaiserslautern Kaiserslautern bekommt ein neues Stadtentwicklungskonzept. Dieses setzt themenübergreifende Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit bereits mehrfach die Möglichkeit hatten, sich in die Erarbeitungsprozesse zum INSEK einzubringen und Wünsche und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung von Kaiserslautern zu formulieren, findet nun erneut eine Beteiligung statt. In den vergangenen Monaten wurden vom Referat Stadtentwicklung unter der Leitung der leitenden Baudirektorin Elke Franzreb zusammen mit der
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise

