Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

Veröffentlicht am: 22. Juli 2026Kategorien: FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten.

Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen

Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch tatsächlich erfüllen. Ein vorgetäuschter Grund ist eine abmahnfähige Irreführung.

Der 30-Tage-Referenzpreis ist Pflicht

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei jeder Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Aktion angegeben werden, der sogenannte Referenzpreis. Diese Angabe soll verhindern, dass Preise kurz vor einer Aktion künstlich angehoben werden, um den Rabatt größer wirken zu lassen (unzulässige „Mondpreise“).

Der Bundesgerichtshof hat das im Oktober 2025 nochmal geschärft (Urteil vom 9. Oktober 2025, I ZR 183/24): Der Referenzpreis muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden. Versteckte Sternchentexte oder winzige Fußnoten reichen nicht aus.

Prozentangaben müssen stimmen

Wer mit „bis zu 70 % Rabatt“ wirbt, muss sicherstellen, dass ein relevanter Teil des Sortiments diesen Nachlass auch tatsächlich erhält. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine solche Werbung irreführend ist, wenn weniger als drei Prozent der Artikel den beworbenen Höchstrabatt erreichen.

Durchgestrichene Preise brauchen eine Bezugsangabe

Ein durchgestrichener Preis suggeriert dem Kunden ein Schnäppchen. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung muss aber klar erkennbar sein, worauf sich dieser Preis bezieht: der eigene frühere Preis, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder ein anderer Bezugswert. Fehlt diese Zuordnung, ist die Werbung irreführend.

Ausreichend Ware vorhalten

Wird mit einem Rabatt geworben, muss die Ware dafür in angemessener Menge und für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. Andernfalls handelt es sich um eine unzulässige Lockvogelwerbung. Der Hinweis „nur solange der Vorrat reicht“ reicht nach der Rechtsprechung nicht automatisch aus, um die Ware bewusst zu knapp zu bevorraten.

Praxistipps für die Umsetzung

📌 Referenzpreis prüfen: Vor jeder Rabattaktion den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage dokumentieren und in der Werbung deutlich sichtbar angeben.

📌 Bezugsangabe ergänzen: Bei durchgestrichenen Preisen immer klarstellen, worauf sich der alte Preis bezieht.

📌 Bevorratung dokumentieren: Für beworbene Rabattartikel ausreichend Warenbestand einplanen und im Zweifel nachweisen können.

📌 Anlass ernst nehmen: Wer einen Grund für die Aktion nennt (Umbau, Geschäftsaufgabe), muss diesen tatsächlich umsetzen.

📌 Im Zweifel rechtlich prüfen lassen: Gerade bei größeren Kampagnen lohnt sich eine kurze Prüfung durch spezialisierte Rechtsberatung, um Abmahnungen zu vermeiden.

(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: Canva)

Die letzten Artikel

Kostenfreies IHK-Webinar zur EmpCo-Richtlinie am 13. Oktober 2026

30. September 2026|Seminare, Top News|

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Welche Formulierungen Händler künftig noch verwenden dürfen und wo Vorsicht geboten ist, erklärt ein kostenfreies Webinar der IHK Koblenz am 13. Oktober. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft. Die EU will damit Greenwashing einen Riegel vorschieben und erreichen, dass sich Kunden auf grüne Werbeversprechen verlassen können. In Deutschland sind die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Pauschale Umweltbegriffe im Fokus Für Händler bringt das spürbare Änderungen mit sich.

Google-Bewertungen löschen lassen: Neues Partnerangebot für Mitglieder

15. September 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Der Handelsverband Südwest kooperiert jetzt mit einem spezialisierten Partner, der genau das übernimmt. Die digitale Reputation entscheidet heute oft vor dem eigentlichen Angebot über den Erfolg eines Geschäfts. Schon eine einzige, erfundene 1-Sterne-Rezension ohne realen Kundenkontakt kann den Gesamtschnitt eines Unternehmens massiv beschädigen. Genau hier setzt das neue Angebot an: Der Kooperationspartner prüft richtlinienwidrige, gefälschte oder erfundene Google-Bewertungen für das jeweilige Unternehmen und stößt bei Erfolgsaussicht eine Entfernung an. Eine kritische, aber wahrheitsgemäße Kundenmeinung bleibt davon unberührt, gemeldet wird ausschließlich bei einem konkreten Verstoß gegen die Google-Richtlinien. Ohne Vorkosten, ohne Grundgebühr, ohne Vertragslaufzeit. Drei Schritte bis zur geprüften Bewertung Auftrag einreichen:

Heimat shoppen in Mainz: Verkaufsoffener Sonntag und Stoffmarkt locken am 20. September

14. September 2026|Rheinhessen, Top News|

Zum Start in den Herbst öffnen die Geschäfte in der Mainzer Innenstadt am 20. September 2026 im Rahmen der Aktion „Heimat shoppen“ ihre Türen für einen verkaufsoffenen Sonntag. Zwischen 13 und 18 Uhr können Besucher durch die Innenstadt bummeln, einkaufen und in Cafés, Weinstuben und Restaurants einkehren. Die von den Industrie- und Handelskammern initiierte bundesweite Kampagne macht auf die Bedeutung des örtlichen Handels für lebendige Innenstädte aufmerksam. Stoffmarkt und WeinHerbst als Rahmenprogramm Rund um den verkaufsoffenen Sonntag gibt es zahlreiche Attraktionen: Stoffmarkt auf dem Marktplatz, 11 bis 17 Uhr, Eintritt frei Angebote für Kinder sowie Essensstände in der gesamten Innenstadt Kostenfreie

Nach oben