QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

Veröffentlicht am: 28. Juli 2026Kategorien: FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand.

Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann

Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss.

Wofür sich QR-Codes besonders eignen

  • Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist
  • Direkter Link zu Google-Bewertungen, um zufriedenen Kunden das Bewerten zu erleichtern
  • Terminbuchung für Beratungsgespräche, etwa im Fachhandel
  • Verlinkung zu Social-Media-Kanälen, um Reichweite außerhalb des Ladens aufzubauen
  • Hinweis auf aktuelle Aktionen oder Rabattcodes für Vorbeigehende

Größe und Platzierung entscheiden über den Erfolg

Als Faustregel gilt: Die Kantenlänge des Codes sollte mindestens ein Zehntel der erwarteten Scan-Entfernung betragen. Bei zwei Metern Abstand zur Scheibe sollte der Code also etwa 20 mal 20 Zentimeter groß sein. Ebenso wichtig ist die Höhe: Codes sollten zwischen Brust- und Augenhöhe angebracht werden, auf Kniehöhe werden sie deutlich seltener wahrgenommen. Ein spiegelnder oder kontrastarmer Untergrund erschwert zusätzlich das Scannen, deshalb lohnt sich vorab ein Test mit mehreren Smartphones.

Worauf es bei der Umsetzung ankommt

Ein kurzer, verständlicher Hinweistext neben dem Code erklärt, was Kunden dort erwartet, zum Beispiel „Jetzt online stöbern“ oder „Termin online buchen“. Ein QR-Code ohne jeden Hinweis auf den Mehrwert wird kaum gescannt. Genauso wichtig ist eine mobil-optimierte Zielseite: Führt der Code auf eine unübersichtliche Startseite oder eine Seite, die auf dem Smartphone schlecht lesbar ist, brechen die meisten Kunden sofort ab. Der Link sollte außerdem regelmäßig geprüft werden, damit er nicht ins Leere führt, wenn sich die Zielseite ändert.

Kostenlose Unterstützung durch unsere Digitalcoaches

Wer bei der Umsetzung Unterstützung braucht, muss das nicht allein stemmen: Unsere kostenlosen Digitalcoaches helfen bei der Einrichtung und Platzierung von QR-Codes ebenso wie bei allen weiteren Fragen rund um die Digitalisierung des Ladens.

Rheinland-Pfalz: www.digitalcoach-rlp.de

Saarland: www.digitalcoach-saar.de

Einfach Termin vereinbaren, das Angebot ist für alle Händler kostenlos.

(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_361340544)

Die letzten Artikel

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

3. Juni 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

HDE-Konsumbarometer Juni 2026: Verbraucherstimmung stabilisiert sich leicht

2. Juni 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Trotz des anhaltenden Irankriegs hellt sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Beginn des Junis leicht auf. Das zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer, das monatlich vom Handelsblatt Research Institute im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wird. Der negative Trend stoppt vorerst. Von einer echten Erholung kann aber noch nicht die Rede sein. Konsumzurückhaltung nimmt nicht weiter zu Die Anschaffungsneigung der Verbraucher verändert sich gegenüber dem Vormonat kaum. Ein deutlicher Stimmungsumschwung ist das nicht, aber immerhin: Die Verschlechterung der vergangenen Monate setzt sich nicht weiter fort. Gleichzeitig zeigt sich eine leichte Verschiebung beim Sparverhalten. Die Bereitschaft, einen größeren Teil des Einkommens zurückzulegen, sinkt

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen

29. Mai 2026|Gesetzesänderungen, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Recht, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war

Nach oben