Tarifabschluss im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bringt Planungssicherheit für 150.000 Beschäftigte

Tarifabschluss im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bringt Planungssicherheit für 150.000 Beschäftigte

Veröffentlicht am: 9. September 2026Kategorien: Fakten, FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News

Nach monatelangen Verhandlungen und mehreren Warnstreikwellen haben sich Arbeitgeberseite und ver.di im Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

Erleichterung in Mainz: Am 8. September 2026 stand fest, worauf viele Betriebe im Land seit dem Frühjahr gewartet hatten. Die Tarifparteien im rheinland-pfälzischen Einzelhandel haben sich geeinigt, nach zähen Verhandlungsrunden, Warnstreiks und wochenlangem Stillstand. Für den Handelsverband Südwest war das Ziel dabei von Anfang an klar: ein Ergebnis, das für die Beschäftigten spürbar ist, ohne die Betriebe im Land zu überfordern.

„Wir haben in dieser Tarifrunde bis zur Grenze des wirtschaftlich Machbaren verhandelt. Viele Unternehmen im Land kämpfen mit rückläufigen Umsätzen und hohen Kosten, das durften wir bei allem Verständnis für die Anliegen der Beschäftigten nicht aus den Augen verlieren“,

sagt Dr. Nelly Gerig, Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite in Rheinland-Pfalz.

Genau darin liegt der eigentliche Erfolg des Abschlusses aus Sicht des Verbandes: Er bringt den Betrieben nicht nur ein kalkulierbares, planbares Ergebnis, sondern vor allem Ruhe an der Tariffront, und das über die gesamte, rückwirkend zum 1. August 2026 begonnene Laufzeit von 25 Monaten.

„Mit diesem Abschluss haben wir zweierlei erreicht: Wir haben ein aus unserer Sicht deutlich überzogenes Ausgangsniveau der Forderungen auf ein für die Betriebe tragbares Maß begrenzt, und wir haben unseren Mitgliedsunternehmen damit gleichzeitig für die gesamte Vertragslaufzeit Planungssicherheit verschafft. Beides war uns in dieser Runde gleich wichtig.“,

ergänzt Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest.

Teil der Einigung ist auch eine Maßregelungsklausel: Beschäftigte, die sich bis zum 8. September 2026 an Warnstreiks beteiligt haben, müssen deswegen keine dienstrechtlichen Nachteile befürchten. Damit ist auch dieses Kapitel der monatelangen Auseinandersetzung sauber abgeschlossen.

RLP folgt dem NRW-Pilotabschluss

Inhaltlich orientiert sich der rheinland-pfälzische Abschluss eng an dem Ergebnis, das ver.di und die Arbeitgeberseite bereits Ende August für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel vereinbart hatten. NRW hatte damit frühzeitig den Pilotabschluss für die diesjährige Tarifrunde im Einzelhandel gesetzt, ein Ergebnis, das seither als Blaupause für zahlreiche weitere Tarifgebiete dient. Rheinland-Pfalz ist nun das zweite Bundesland, das diesem Muster folgt, kurz nachdem am selben Tag auch der hessische Einzelhandel einen nahezu identischen Abschluss vermeldete.

Bundesweit sind die Tarifrunden im Handel damit noch längst nicht abgeschlossen. Für rund 5,2 Millionen Beschäftigte wird noch verhandelt, unter anderem in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wie sich die Tarifpolitik dort entwickelt, wird auch für den rheinland-pfälzischen Handel von Interesse bleiben, schließlich zeigt jeder Abschluss, wo sich die Branche insgesamt bewegt.

Was der Abschluss konkret bringt

  • Laufzeit: 25 Monate
  • Entgelterhöhung: 3,0 Prozent zum 1. August 2026, weitere 2,0 Prozent zum 1. Mai 2027
  • Tariflicher Mindestlohn: 14,20 Euro (ab August 2026), 14,60 Euro (ab Januar 2027), 14,90 Euro (ab Mai 2027)
  • Stundenlohn Verkäufer: 20,47 Euro (ab August 2026), 20,88 Euro (ab Mai 2027)
  • Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr: 1.140 Euro (ab August 2026), 1.160 Euro (ab August 2027)
  • Ausbildungsvergütung 2. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro (ab August 2026), 1.280 Euro (ab August 2027)
  • Ausbildungsvergütung 3. Ausbildungsjahr: 1.390 Euro (ab August 2026), 1.420 Euro (ab August 2027)

Für die Mitgliedsunternehmen des Verbandes bedeutet der Abschluss vor allem eines: Sie können jetzt kalkulieren. In einer Zeit, in der Konsumzurückhaltung, hohe Betriebskosten und Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung ohnehin genug Fragezeichen aufwerfen, ist das kein kleines Zugeständnis.

„Unsere Betriebe brauchen jetzt vor allem Verlässlichkeit, keine offenen Baustellen an der Tariffront. Genau die haben wir ihnen mit diesem Abschluss verschafft“,

so Scherer abschließend. Für die Geduld und den langen Atem, den die Mitgliedsunternehmen in dieser Tarifrunde bewiesen haben, bedankt sich der Verband ausdrücklich.

(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: Canva-AI)

Die letzten Artikel

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben