Onlinehandel

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen

2026-05-29T13:18:06+02:0029. Mai 2026|

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war

Textil- und Modehandel schwächelt – Onlinehandel boomt

2025-05-12T14:27:54+02:0012. Mai 2025|

Statistisches Bundesamt. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich vorläufige Umsatzzahlen für die einzelnen Handelsbranchen im März 2025 veröffentlicht. Die Daten basieren auf einer gewichteten Stichprobe von acht Prozent. Die Ergebnisse zeichnen ein durchwachsenes Bild – insbesondere für die stationären Textil- und Modebranchen, die deutliche Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat hinnehmen mussten. Je nach Segment lagen die Rückgänge zwischen –0,8 Prozent im Schuh- und Lederwarenhandel und –15,1 Prozent im Sportfachhandel. Auch im kumulierten Jahresverlauf bis Ende März bleiben die Zahlen im negativen Bereich. Im Detail: Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung: –3,0 % Einzelhandel mit vorwiegend Textilien (zum Beispiel Bettwaren, Heimtextilien, Handarbeitsbedarf, Stoffe): –14,3 % Schuh- und

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