Textil- und Modehandel schwächelt – Onlinehandel boomt
Statistisches Bundesamt. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich vorläufige Umsatzzahlen für die einzelnen Handelsbranchen im März 2025 veröffentlicht. Die Daten basieren auf einer gewichteten Stichprobe von acht Prozent. Die Ergebnisse zeichnen ein durchwachsenes Bild – insbesondere für die stationären Textil- und Modebranchen, die deutliche Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat hinnehmen mussten.
Je nach Segment lagen die Rückgänge zwischen –0,8 Prozent im Schuh- und Lederwarenhandel und –15,1 Prozent im Sportfachhandel. Auch im kumulierten Jahresverlauf bis Ende März bleiben die Zahlen im negativen Bereich. Im Detail:
- Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung: –3,0 %
- Einzelhandel mit vorwiegend Textilien (zum Beispiel Bettwaren, Heimtextilien, Handarbeitsbedarf, Stoffe): –14,3 %
- Schuh- und Lederwarenfachhandel: –4,0 %
- Einzelhandel mit Gardinen, Teppichen und ähnlichen Produkten: –4,2 %
- Sportfachhandel: –8,6 %
Im Gegensatz dazu entwickelte sich der Gesamtmarkt deutlich positiver. Der Einzelhandel insgesamt verzeichnete im März ein Umsatzplus von 1,3 Prozent. Besonders stark präsentierte sich der Versand- und Internethandel, der gegenüber März 2024 um beeindruckende 14,8 Prozent zulegte. Im kumulierten Quartalsvergleich liegen Online-Händler damit 11,4 Prozent über dem Vorjahr, während der stationäre Einzelhandel immerhin ein Wachstum von 2,4 Prozent verbuchen konnte.
(Text. Pressestelle Handelsverband Südwest/cb/Quelle: BTE; Foto: AdobeStock_393627094)
Die letzten Artikel
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht
Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein
Speyer. Wie sicher, komfortabel und barrierefrei sind die Wege für Fußgänger in Speyer? Dieser Frage geht die Stadt im Rahmen des Fußverkehrs-Checks 2026 nach. Bei zwei öffentlichen Begehungen am 22. und 24. Juni können Bürger ihre Erfahrungen und Hinweise direkt einbringen. Anmeldung bis 18. Juni. Gut zu Fuß, gut für den Handel Speyer gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Das Programm steht unter dem Motto „Gut zu Fuß in meiner Stadt“ und wird vollständig vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen des Schwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ finanziert. Den
Juwelier Lehmann in Landau: 135 Jahre Tradition und Leidenschaft für Schmuck und Uhren
Seit 1891 steht der Name Lehmann für Goldschmiedekunst und feinen Schmuck – heute führt Vera Lehmann das Traditionshaus in Landau bereits in vierter Generation. Die Geschichte von Juwelier Lehmann beginnt im Mai 1891, als Goldschmiedemeister Hermann Lehmann in der Langestraße in Waldkirch im Breisgau ein Schmuck- und Uhrenfachgeschäft mit eigener Goldschmiedewerkstatt eröffnet. Was als bescheidener Laden für Schmuck, Uhren und Goldarbeiten begann, legte den Grundstein für eine bemerkenswerte Familiengeschichte, die bis heute andauert. In den frühen 1930er Jahren übernahm Artur Fritz Lehmann, Neffe des Gründers und selbst gelernter Goldschmied, gemeinsam mit seiner Ehefrau Auguste das Geschäft. Artur Fritz hatte seine Gesellenprüfung

