Entlastungspaket 3

Entlastungspaket 3

Veröffentlicht am: 5. September 2022Kategorien: HVSUEW, Top News

Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben sich am Wochenende auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt

Entlastung der Privathaushalte
Mit den neuen Entlastungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt private Haushalte angesichts von enormen Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Haushaltsenergie zu entlasten.

Vorgesehen sind Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 in Form einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, für Studierende in Höhe von 200 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Zudem soll der Wohngeldanspruch ausgeweitet und eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt werden.

Die Einführung eines bundesweiten Tickets im öffentlichen Nahverkehr kann ebenfalls dazu beitragen, Mobilitätskosten zu reduzieren.

Unterstützung der Unternehmen
Die Maßnahmen des Entlastungspaketes sind aber nur wenig oder nur sehr unklar auf eine direkte Unterstützung der Unternehmen gerichtet. Viele Einzelhandelsunternehmen geraten angesichts Kostensteigerungen im Bereich Energie an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und sind teilweise in ihrer Existenz bedroht. Die Strompreisbremse für den Basisverbrauch soll zwar auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlasten, dies hilft aber nicht allen Unternehmen.

Das Entlastungspaket sieht zwar Unternehmenshilfen (ohne konkrete Angaben), vor. Dabei wird aber der Fokus auf energieintensive Unternehmen gelegt, und ist damit viel zu eng. Die vorgesehene Unterstützung bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen hingegen ist richtig. Bei den Wirtschaftshilfen für die Unternehmen muss daher noch zwingend nachgearbeitet werden.

Möglicherweise können die Maßnahmen, die auf die privaten Haushalte zielen, ein Stück weit dazu beitragen, auch Spielräume für den Einzelhandelskonsum zu eröffnen. Dies ist angesichts der schlechten Verbraucherstimmung wichtig.

Quelle:

Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

05.09.2022

Die letzten Artikel

5. Deutscher Fußverkehrskongress (FUKO) am 11. und 12. März in Mainz

17. Januar 2025|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News, Twitter|

Mainz. Das Schwerpunktthema beim 5. Deutschen Fußverkehrskongress (FUKO) vom 11. bis 12. März in der Mainzer Rheingoldhalle sind die „Innenstädte der Zukunft“.  Ausrichter der „FUKO“  ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz  (MWVLW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Welche Relevanz der Fußverkehr für Aufenthaltsqualität, Tourismus, Handel, Gastronomie und Kultur hat, soll in Keynotes und verschiedenen Fachforen deutlich werden.  Innenstadt der Zukunft Fachwissen und Expertise aus verschiedenen Bereichen  werden in den vielfältigen Programmformaten ausgetauscht und Themen des Fußverkehrs debattiert. Ein Schlüssel um hochwertige multifunktionale Zentren zu schaffen, ist das Zufußgehen. Das Gehen ist nicht

Verena Schmidt übernimmt Geschäftsführung der Medienförderung RLP GmbH  

17. Januar 2025|Top News|

Medienförderung RLP GmbH. Verena Schmidt hat am 1. Januar 2025 die Geschäftsführung der Medienförderung RLP GmbH übernommen. Zuvor leitete sie die Stabsstelle Kommunikation und war Pressesprecherin bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, sagt: „Es freut mich sehr, dass wir mit Verena Schmidt eine erfahrene und engagierte Persönlichkeit für die Leitung der Medienförderung gewinnen konnten.“ Für 2025 hat die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Förderung auf 226.000 Euro aufgestockt. „Die Verdopplung der Mittel seitens der Medienanstalt Rheinland-Pfalz unterstreicht die Bedeutung, die wir der Förderung von innovativen Medienprojekten beimessen. So fördern wir kreative Vielfalt in

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Online-Seminar mit Jelena Nikolić am 4. März

16. Januar 2025|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Seminare, Top News, Twitter|

Online-Seminar. Jelena Nikolić vom Handelsverband Deutschland (HDE) e.V. informiert am Dienstag, 4. März, 9 bis 9.45 Uhr, in einem Online-Seminar über folgende Themen: Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Veränderung der Berichts- und Sorgfaltspflichten durch die Umsetzungsgesetze der EU-Richtlinien CSRD und CSDDD Mit dem CSRD-Umsetzungsgesetz sowie der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD stehen Änderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an. In dem Impuls stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor und geben einen Ausblick auf die Berichts- und Sorgfaltspflichten für Handelsunternehmen. Dauer des Vortrags: 30 bis 45 Minuten Das Online-Seminar ist für Mitglieder kostenlos. Anmeldungen über den Handelsverband Südwest. Der Link zum Seminar wird anschließend per E-Mail zugesandt.

Nach oben