BAG klärt Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

BAG klärt Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

Veröffentlicht am: 6. Februar 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung können verjähren. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist.
Auch ein Verfall nach tarifvertraglichen Regelungen ist möglich.

Der Fristbeginn, der 3-Jahresfrist, kann aber unterschiedlich liegen. Grundsätzlich beginnt die Frist mit Ende des Jahres, in dem Arbeitnehmer ausscheiden.

Verjährung von Abgeltungsansprüchen; BAG 31.01.2023 – 9 AZR 456/20

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) entschieden, dass Urlaubsansprüche verjähren können, die dreijährige Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn im Hinblick auf Verfallfristen aufgefordert hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen.

Hat der Arbeitgeber diesen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, kann der nicht erfüllte gesetzliche Urlaub aus möglicherweise mehreren Jahren im laufenden Arbeitsverhältnis weder nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen noch nach § 195 BGB verjähren und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt selbst auch der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es auf die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten ankommt. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist nur auf den finanziellen Ausgleich des zuvor noch bestehenden Urlaubsanspruchs gerichtet. Der besondere Schutz des Arbeitnehmers, welchen der EuGH in der Verjährung von Urlaubsansprüchen gesehen hatte, endet jedoch mit der Wandlung des Urlaubs- in einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Daher würde ab dem Ausscheiden die dreijährige Verjährungsfrist laufen.

Im vorliegenden Fall bestand jedoch die Besonderheit, dass bis zum EuGH-Urteil vom 06.11.2018 hinsichtlich der Verjährung eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung bestand, und daher dem Kläger bis zum den Urteil es nicht zumutbar war seinen Anspruch auf Abgeltung des bis dahin nicht gewährten Urlaubs aus den Jahren 2010 bis 2014 gerichtlich durchzusetzen. Denn das BAG ging zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass Urlaubsansprüche mit Ablauf des Urlaubsjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums unabhängig von der Erfüllung von Mitwirkungsobliegenheiten automatisch verfielen.

Erst nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben hatte, war der Kläger gehalten, Abgeltung für die Urlaubsjahre von 2010 bis 2014 gerichtlich geltend zu machen. Daher konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen.

 

Urlaubsabgeltung: Tarifvertragliche Ausschlussfrist
BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 244/20

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, verfallen.

Auch hier orientiert sich das BAG ein der oben dargestellten Rechtsprechung, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gehalten ist, seinen Anspruch auf Abgeltung des bis dahin nicht gewährten Urlaubs der Beklagten gegenüber geltend zu machen, da eine gegenläufige höchstrichterliche Rechtsprechung bestand.

Erst nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben hatte, oblag es dem Kläger, Urlaubsabgeltung zu verlangen.
Der Anspruch war nicht verjährt, und ein Verfall war ebenfalls nicht eingetreten. Ein Verjährungsbeginn wäre erst Ende 2018 anzusetzen. Ein Verfall nach den tariflichen Regelungen des einschlägigen Manteltarifvertrages würde erst drei Monaten nach Fälligkeit eintreten. Die tarifliche Ausschlussfrist begann erst mit der Bekanntgabe des Urteils des EuGH am06.11.2018.

In der Entscheidung selbst wurde die Sache ans Landesarbeitsgericht (LAG) zurückverwiesen, da noch Sachverhaltsfragen zu klären waren.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Pressemitteilungen v. 31.01.2023

Die letzten Artikel

Frankfurter Buchmesse. Für Mitglieder vergünstigte Tickets

25. August 2023|HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Messen, Mitglieder, Twitter|

75. Frankfurter Buchmesse vom 18. – 22. Oktober 2023 Zum 75. Mal wird die Frankfurter Buchmesse im Oktober ihre Tore öffnen und spannende Geschichten sowie die Autor*innen dahinter feiern. Dort präsentiert sich auch der Ehrengast Slowenien, ein touristisch attraktives Land mit einer langen literarischen Tradition. In dem für seine Architektur preisgekrönten Frankfurt Pavilion auf der Agora finden wieder kulturpolitische Debatten statt. Und über das Messegelände hinaus wird es im Rahmen des BOOKFEST zahlreiche Lesungen in ausgewählten Locations der Mainmetropole geben. Mitglieder der Handelsverbände erhalten vergünstigte Tickets für die Frankfurter Buchmesse. Beim Kauf eines Fachbesucher*innen-Tagestickets reduziert sich der Preis für das […]

Quickstart Online: das kostenfreie Wissensportal

24. August 2023|HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Seminare, Twitter|

Eine Initiative für den Handel Quickstart Online ist ein kostenfreies Wissensportal rund um das Thema E-Commerce – von HDE, Händler helfen Händlern und der Amazon Initiative „Unternehmer:innen der Zukunft“. Wir helfen kleinen und mittleren Händler:innen schnell und einfach zum passenden digitalen Standbein. Wo beginnen? Und welche Art von E-Commerce passt für welche:n Händler:in? In unseren kostenfreien Onlinekursen vermitteln wir dir Antworten auf deine Fragen. Weitere Informationen finden Sie hier.  

Tarifrunde: Handel kritisiert Verweigerungshaltung der Gewerkschaft

24. August 2023|HVMITTE, HVSUEW, Top News|

Mit Blick auf die langwierigen Tarifverhandlungen im Einzelhandel kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die fehlende Einigungsbereitschaft der Gewerkschaft ver.di. Mit der aktuellen Verzögerungstaktik gefährde diese das Modell der dezentralen Verhandlungen in den Bundesländern. Wenn die ver.di-Landeskommissionen aus der Bundeszentrale weiter so wenig Verhandlungsspielraum bekämen, müsse man für die Zukunft über eine zentrale Aushandlung des Einzelhandelstarifs im Bund nachdenken. Die Arbeitgeber haben in den bisher rund 45 Verhandlungsrunden bundesweit bereits mehrfach Angebote vorgelegt und nachgebessert, auf Gewerkschaftsseite sieht man hingegen keinen ernsthaften Willen zur Einigung. „Auf der Arbeitgeberseite koordinieren wir die ersten Angebote zum Einstieg in die Tarifrunde sehr eng. Wenn […]

Nach oben