Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.
Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.
Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22
28.06.23
Die letzten Artikel
Fußverkehrs-Check in Kaiserslautern auf dem Bännjerrück – Stadt lädt Bürgerinnen und Bürger zum Auftaktworkshop am 20. Mai ein
Kaiserslautern. Am Dienstag, 20. Mai , startet der erste Fußverkehrs-Check der Stadt Kaiserslautern mit einem Auftaktworkshop. Dabei nimmt die Stadtverwaltung den Fußverkehr rund um die Stresemannschule und das kleine Versorgungszentrum im Rauschenweg/Am Rabenfels unter die Lupe. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Bei dem Fußverkehrs-Check unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ beleuchten unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange
Saisonaler Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 19.000 Arbeitslose – 4.400 gemeldete offene Arbeitsstellen im April in der Westpfalz
Kaiserslautern/Pirmasens. Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens (Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Zweibrücken, Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Landkreis Südwestpfalz) im April 2025 gesunken. 18.979 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 258 Personen weniger (-1 Prozent) als im März, aber 1.287 Personen beziehungsweise 7 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 6,7 Prozent und lag mit 0,1 Prozentpunkten unter dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie bei 6,3 Prozent. „Nachdem in den Monaten vor und nach dem Jahreswechsel die Zahl der Arbeitslosen angestiegen war, ist sie nun im dritten Monat in Folge rückläufig. Die Arbeitslosigkeit
Rückläufige Ausbildungszahlen bei Floristinnen und Floristen: Landesverband Südwest des Fachverbandes Deutscher Floristen besorgt
Fachverband Deutscher Floristen Südwest. Aktuelle Zahlen zur Ausbildungssituation im Floristenhandwerk zeigen, dass die Zahl neuer Ausbildungsverträge bundesweit sinkt. Auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dieser Trend spürbar. Der Fachverband Deutscher Floristen Südwest (Rheinland-Pfalz/Saarland) sieht darin Anlass zur Sorge, denn Floristinnen und Floristen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Warum Floristinnen und Floristen unverzichtbar sind Floristinnen und Floristen leisten weit mehr als das Binden von Sträußen. Ihr Beruf vereint Kreativität, handwerkliches Geschick und ein feines Gespür für Formen, Farben und Emotionen. Sie schaffen blühende Werke für Hochzeiten, Trauerfeiern, Jubiläen und viele weitere Anlässe – und begleiten Menschen somit in wichtigen Lebensmomenten.

