Schaufensteraktion für eine lebendige Mayener Innenstadt – Eigentümer können sich melden
Mayen. Gemeinsam mit der Kreissparkasse Mayen setzt die Stadtverwaltung Mayen ein neues Projekt zur Steigerung der Attraktivität der Mayener Innenstadt um. Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und mithilfe der Verfügungsfonds wurde das Projekt „Leerstandsmanagement: Räume aktiv nutzen für Attraktivität und Aufenthaltsqualität“ beantragt und startet in Kürze.
Ziel ist es, leerstehende Schaufenster in der Mayener Fußgängerzone durch kreative Beklebung optisch aufzuwerten und somit die Aufenthaltsqualität im Stadtkern zu steigern. Die Gestaltung übernimmt die Agentur Meid Meid aus Mendig. Die leerstehenden Schaufenster werden professionell gestaltet, um so neue Impulse für eine Nachnutzung zu setzen – ohne Aufwand oder Kosten für die Eigentümer.
„Wir wollen mit dem Projekt nicht nur kurzfristig das Stadtbild verbessern, sondern langfristig Leerstände reduzieren und neue Perspektiven für die Innenstadt schaffen“, sind sich Dagmar Luxem von der Wirtschaftsförderung und Judith Sauerborn von der Kreissparkasse Mayen einig. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Mayener Innenstadt als lebendiges, multifunktionales Zentrum.
Eigentümer leerstehender Ladenlokale können sich gerne bei der Stadtverwaltung an teresa.welling@mayen.de beziehungsweise unter der Nummer 02651 884605 melden und sich an der Aktion beteiligen. Die Vergabe der Schaufensterbeklebung erfolgt nach dem Windhundprinzip – schnell sein lohnt sich also.
Der Verfügungsfonds wird mithilfe von lokalen Partnern wie der VR Bank RheinAhrEifel eG, der Kreissparkasse Mayen, der MY-Gemeinschaft e. V. und der Brückengemeinschaft getragen. Teilnehmen können Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen. Ob Ideen zur Verschönerung oder optischen Aufwertung der Innenstadt, neue Veranstaltungen oder praktische Anschaffungen – alle Ideen aus den verschiedensten Bereichen sind willkommen.
(Text: Pressestelle Stadtverwaltung Mayen/hv/cb; Foto: Dustmann/Stadtverwaltung Mayen)
Die letzten Artikel
„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher
Positive Bilanz: „Keine Likes für Lügen“ von Altenkirchen bis Wörth am Rhein
Rheinland-Pfalz. Über 180 kostenfreie Medienkompetenz-Aktionen an sieben Tagen im ganzen Land: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ziehen eine durchweg positive Bilanz der Woche der Medienkompetenz 2025. Über 34 Partner-Organisationen haben sich an der 6. Ausgabe vom 2. bis 8. Juni beteiligt. Die Angebote reichten von Workshops zu Künstlicher Intelligenz über Smartphone-Sprechstunden bis hin zur Webseiten-Erstellung. Tausende Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer nehmen an Woche der Medienkompetenz teil Beim SWR „Klasse:Nachrichten Spezial“ am Donnerstag, 5. Juni, in Mainz kamen Staatssekretärin Heike Raab, SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, ins Gespräch mit über 20
Forderungen Handelsverband Südwest: Bürokratieabbau und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen
Handelsverband Südwest. „In einer politischen Runde haben wir bereits die zunehmende Belastung durch Bürokratie in Deutschland thematisiert. Ein besonders negatives Beispiel stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Wir fordern daher dringend, dass der sogenannte „Omnibus-Vorschlag“ der EU-Kommission spürbare und praxisnahe Erleichterungen für Unternehmen – insbesondere für den Mittelstand – bringt. Bereits jetzt ist dieser durch Dokumentations- und Berichtspflichten überfordert“, appelliert Dr. Thomas Scherer. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Wettbewerbsverzerrung durch Anbieter aus Drittstaaten. Diese Unternehmen nutzen regulatorische Schlupflöcher gezielt aus, umgehen europäische Vorschriften und verschaffen sich damit erhebliche Wettbewerbsvorteile. Für europäische und insbesondere deutsche Händler – darunter viele in Rheinland-Pfalz –