Forderungen Handelsverband Südwest: Bürokratieabbau und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen
Handelsverband Südwest. „In einer politischen Runde haben wir bereits die zunehmende Belastung durch Bürokratie in Deutschland thematisiert. Ein besonders negatives Beispiel stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Wir fordern daher dringend, dass der sogenannte „Omnibus-Vorschlag“ der EU-Kommission spürbare und praxisnahe Erleichterungen für Unternehmen – insbesondere für den Mittelstand – bringt. Bereits jetzt ist dieser durch Dokumentations- und Berichtspflichten überfordert“, appelliert Dr. Thomas Scherer.
Ein weiteres Problem ist die zunehmende Wettbewerbsverzerrung durch Anbieter aus Drittstaaten. Diese Unternehmen nutzen regulatorische Schlupflöcher gezielt aus, umgehen europäische Vorschriften und verschaffen sich damit erhebliche Wettbewerbsvorteile. Für europäische und insbesondere deutsche Händler – darunter viele in Rheinland-Pfalz – bedeutet dies einen unfairen Konkurrenzdruck.
„Diese Themen verdeutlichen, wie sehr aktuelle politische Maßnahmen beziehungsweise das Fehlen klarer Wettbewerbsregeln konkret negative Auswirkungen auf Unternehmen in unserer Region haben. Der Handel benötigt einheitliche, verlässliche, aber auch unterstützende Rahmenbedingungen. Nur so können Arbeits- und Ausbildungsplätze langfristig gesichert werden“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, Dr. Thomas Scherer, abschließend.
(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/cb; Foto: )
Weiterführende Links:
Veröffentlichungen der Medien:
https://www.n-tv.de/ticker/Verbaende-warnen-vor-Mindestlohn-von-15-Euro-article25702551.html
Die Süddeutsche hat einen passenden Artikel zum aktuellen Streit zwischen den Koalitionären veröffentlicht: https://www.sueddeutsche.de/politik/mindestlohn-friedrich-merz-koalitionsstreit-li.3236496
Auslöser dieses Streits war besonders die Aussage von Friedrich Merz. Er hatte im großen BILD-Interview gesagt, dass es unter den künftigen Koalitionären keine feste Einigung zur Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro/Stunde gebe. „Es wird keinen gesetzlichen Automatismus geben“, sagte er. Man habe lediglich vereinbart, dass die Mindestlohnkommission „in diese Richtung denkt“. So könnte eine entsprechende Erhöhung zum 1. Januar 2026 oder 2027 kommen. Auch das sei jedoch der Kommission überlassen, so Merz. „Es wird keine gesetzliche Regelung geben.“ (Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/merz-mindestlohn-ansage-von-merz-sorgt-fuer-zoff-67fbc2693ceb7108c48febe8
Die letzten Artikel
E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden
Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als
HDE-Konsumbarometer Juni 2026: Verbraucherstimmung stabilisiert sich leicht
Trotz des anhaltenden Irankriegs hellt sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Beginn des Junis leicht auf. Das zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer, das monatlich vom Handelsblatt Research Institute im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wird. Der negative Trend stoppt vorerst. Von einer echten Erholung kann aber noch nicht die Rede sein. Konsumzurückhaltung nimmt nicht weiter zu Die Anschaffungsneigung der Verbraucher verändert sich gegenüber dem Vormonat kaum. Ein deutlicher Stimmungsumschwung ist das nicht, aber immerhin: Die Verschlechterung der vergangenen Monate setzt sich nicht weiter fort. Gleichzeitig zeigt sich eine leichte Verschiebung beim Sparverhalten. Die Bereitschaft, einen größeren Teil des Einkommens zurückzulegen, sinkt
Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war

