„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

Veröffentlicht am: 12. Juni 2025Kategorien: Recht, Top News

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen.

Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher eine umfassende digitale Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen sind bereits nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, etwa ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit dem BFSG wird diese Pflicht nun auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.

Laut gesetzlicher Definition (§ 3 Abs. 1 BFSG) gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Auch für Unternehmen kann die Umsetzung des Gesetzes Vorteile bringen: Eine barrierefreie Internetpräsenz ermöglicht den Zugang für mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Zudem profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen/Videos/Webinare gibt es hier.

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/ts/cb; Foto: AdobeStock_294174472)

Die letzten Artikel

Handelsverband Südwest rechnet zu Ostern mit insgesamt 125 Millionen Euro Umsatz

11. April 2025|Top News|

Ostergeschäft 2025. Der Einzelhandelsverband Deutschland (HDE) rechnet zu Ostern mit einem Gesamtumsatz von 2,3 Milliarden Euro. Für Rheinland-Pfalz entspricht dies einem erwarteten Umsatz von circa 100 Millionen Euro, und für das Saarland von circa 25 Millionen Euro. Handelsverband Südwest rechnet mit einem Gesamtumsatz von 125 Millionen Euro Rund um das Osterfest Geld auszugeben, planen knapp 41 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das geht aus einer im Auftrag des HDE durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter 500 Personen hervor. „Die Osterzeit sorgt alljährlich für Umsatzimpulse im Einzelhandel. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen dann anlassbezogene Ware, besonders bei Lebensmitteln“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wer

Zukunftsfähige Stadtentwicklung: Mainz überarbeitet Zentrenkonzept

11. April 2025|Top News|

Mainz. Im Rahmen eines runden Tisches „Zentrenkonzept“ wurde deutlich, dass Mainz eine Modernisierung des Zentrenkonzeptes anstrebt. Dies soll dazu dienen, um auf das veränderte Konsumverhalten, die Digitalisierung und Mobilitätsaspekte zu reagieren. Am runden Tisch hatte sich auch der Handelsverband Südwest beteiligt, und wird sich im weiteren Verfahren für eine lebenswerte Stadt mit starkem Handel und attraktiven Stadträumen einsetzen. „Die enge Zusammenarbeit zwischen lokalen Akteuren, Politik und Verbänden ist entscheidend, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Auch der Verein „Unser Mainz in Rheinhessen e.V.“, äußerte sich zuversichtlich. Der Vorsitzende Thomas A. Klann betont:

Begrenztes Fachmarktzentrum in Frankenthal: Handelsverband Südwest begrüßt Entscheidung der Aufsichtsbehörde

11. April 2025|Top News|

Frankenthal. Der Handelsverband Südwest zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, dem geplanten Fachmarktzentrum auf dem ehemaligen Real-Areal in Frankenthal-Studernheim klare Grenzen zu setzen. Der Verband sieht darin ein wichtiges Signal zum Schutz bestehender Handelsstrukturen und ein positives Beispiel für eine verantwortungsvolle Landesplanung. Wie die SGD Süd kürzlich mitteilte, ist auf dem Areal künftig eine Verkaufsfläche von maximal knapp 4.000 Quadratmetern zulässig – deutlich weniger als die ursprünglich von der Stüdemann Grundbesitz-Entwicklung GmbH geplanten rund 6.000 Quadratmeter. Damit folgt die Behörde den Zielen des Landesentwicklungsprogramms, das großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit innenstadtrelevantem Sortiment auf integrierte, städtebaulich geeignete

Nach oben