Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein

Fußverkehrs-Check Speyer: Stadt lädt Bürger und Handel zu zwei Begehungen ein

Veröffentlicht am: 16. Juni 2026Kategorien: Events, HVSUEW, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News

Speyer. Wie sicher, komfortabel und barrierefrei sind die Wege für Fußgänger in Speyer? Dieser Frage geht die Stadt im Rahmen des Fußverkehrs-Checks 2026 nach. Bei zwei öffentlichen Begehungen am 22. und 24. Juni können Bürger ihre Erfahrungen und Hinweise direkt einbringen. Anmeldung bis 18. Juni.

Gut zu Fuß, gut für den Handel

Speyer gehört zu den zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die in diesem Jahr am Fußverkehrs-Check des Landes teilnehmen. Das Programm steht unter dem Motto „Gut zu Fuß in meiner Stadt“ und wird vollständig vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen des Schwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ finanziert. Den Auftakt bildete ein öffentlicher Workshop im Mai.

Von guten Bedingungen für den Fußverkehr profitiert auch der Handel. Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger in der Stadt und nimmt das lokale Angebot intensiver wahr. Eine attraktive, sichere Fußgängerzone ist damit ein direkter Standortfaktor für Einzelhandel und Gastronomie.

Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam vor Ort

Kern des Formats sind zwei gemeinsame Begehungen. Bürger bewerten dabei zusammen mit Vertretern aus Stadtverwaltung, Kommunalpolitik und Fachleuten ausgewählte Strecken im Stadtgebiet. Ziel ist es, Stärken und Schwachstellen zu erkennen, Hinweise aus der Bevölkerung aufzunehmen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler:

„Der Fußverkehr ist die Grundlage jeder Mobilität. Mit dem Fußverkehrs-Check möchten wir gemeinsam mit den Menschen vor Ort herausfinden, wo wir bereits gut aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.“

Die Termine im Überblick

  • 1. Begehung: Montag, 22. Juni 2026, 18 bis 20 Uhr, Treffpunkt Postplatz
  • 2. Begehung: Mittwoch, 24. Juni 2026, 17 bis 19 Uhr, Treffpunkt Bahnhofsvorplatz

Eingeladen sind alle, die regelmäßig zu Fuß unterwegs sind oder sich für eine sichere, barrierefreie und attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums interessieren. Das schließt ausdrücklich Vertreter des lokalen Handels ein.

Um Anmeldung bis Donnerstag, 18. Juni 2026, wird gebeten, per E-Mail an tiefbau@stadt-speyer.de.

Die Ergebnisse der Begehungen werden dokumentiert und fließen in die weitere Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung ein. Sie bilden die Grundlage für künftige Maßnahmen zur Stärkung des Fußverkehrs in Speyer.

(Text: Pressestelle Stadt Speyer/hv/ks; Bild: AdobeStock_574070914)

Die letzten Artikel

Zweibrücken Fashion Outlet: Gericht kippt Sonntagsöffnung und der Handel fordert faire Regeln für alle

10. Juni 2026|Lokales, Pfalz, Politik, Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden: Die Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet haben keine ausreichende gesetzliche Grundlage – der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen rechtskräftig bestätigt. Für den stationären Handel in der Region ist das ein wichtiges Signal, doch die Ungleichheit besteht vorerst weiter. Was ist passiert? Sonntage sind in Deutschland gesetzlich geschützte Ruhetage. Geschäfte dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Das Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) nutzte jahrelang eine Sonderregelung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Outlet neben vier regulären verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Öffnungen an Feriensonntagen erlaubte. Steffen Jost, Inhaber des Modehauses Jost in Grünstadt und Ehrenpräsident des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), klagte

Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auftaktworkshop am 16. Juni 2026

9. Juni 2026|Events, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinland-Pfalz, Top News|

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie gut lässt es sich in der Stadt zu Fuß unterwegs sein? Wo gibt es Lücken, Schwachstellen oder Verbesserungspotenzial? Diesen Fragen widmet sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen der Fußverkehrs-Checks, die das Land Rheinland-Pfalz im Programm „Innenstädte der Zukunft“ fördert. Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich erfolgreich auf die Teilnahme beworben und gehört zu den ausgewählten Gewinnerkommunen. Das erklärte Ziel: Mängel und Schwächen im Fußverkehr im Zuge des laufenden Wiederaufbaus gezielt zu verbessern. Als Schwerpunktbereiche wurden das Mittelzentrum in Ahrweiler und das Kurviertel in Bad Neuenahr ausgewählt, da die Verwaltung dort besonderes Verbesserungspotenzial sieht. Bürger, Handel und Politik gemeinsam vor

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

3. Juni 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

Nach oben