KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht.
Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen.
Was genau ab August gilt
Die Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wenn Inhalte von einem KI-System erzeugt wurden und nicht von einem Menschen.
Betroffen sind:
- KI-generierte Bilder und Grafiken, zum Beispiel für Social Media oder die Website
- Chatbots und virtuelle Assistenten, bei denen Kunden nicht erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren
- Deepfakes und synthetische Audio- oder Videoinhalte
- KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Blogbeiträge zu gesellschaftlichen oder politischen Themen
Die Kennzeichnung muss für den Durchschnittsverbraucher sichtbar und verständlich sein. Technische Metadaten allein reichen nicht aus.
Wen das im stationären Handel betrifft
Die Frage ist nicht, ob ein Händler einen Onlineshop betreibt, sondern ob KI in seiner Außenkommunikation steckt. Das passiert heute in vielen Betrieben, oft ohne großes Bewusstsein dafür:
- Das Produktfoto für den Instagram-Post, mit einem KI-Bildgenerator erstellt
- Der Chatbot, der auf der Website Kundenanfragen beantwortet
- Ein Blogbeitrag auf der Unternehmensseite, komplett von einer KI geschrieben und ohne eigene Überarbeitung veröffentlicht
In solchen Fällen greift die Pflicht ab August.
Was nicht betroffen ist
Wer KI nur intern nutzt, ist außen vor. Ein KI-Tool, das beim Dienstplan hilft oder die Lagerplanung unterstützt, fällt nicht unter die Regelung, weil dabei nichts entsteht, das Kunden zu sehen bekommen.
Klassische Produkttexte, Werbetexte und Marketingbeschreibungen fallen nach derzeitigem Stand in der Regel ebenfalls nicht unter die Textpflicht, weil sie nicht den Zweck verfolgen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Wer einen KI-Entwurf gründlich überarbeitet, ihn inhaltlich prägt und die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, kann ebenfalls unter eine Ausnahme fallen. Voraussetzung ist ein dokumentierter Redaktionsworkflow.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen Artikel 50 sind im deutschen Entwurf zur Umsetzung des AI Act nicht mit einem eigenen Bußgeldrahmen versehen. Allerdings können Verstöße im Zusammenspiel mit irreführender Kommunikation oder Verbraucherschutzverletzungen aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der allgemeine Bußgeldrahmen des AI Act sieht Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Wo Händler Hilfe bekommen
Wer unsicher ist, wo in seiner Kommunikation KI steckt und wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht, muss das nicht allein herausfinden. Für Händler in Rheinland-Pfalz und im Saarland stehen die Digitalcoaches zur Verfügung. Deren Beratung ist kostenlos und wird vom Land gefördert. Sie helfen praxisnah bei Fragen rund um Social Media, Website und digitale Prozesse.
- Rheinland-Pfalz: Digitalcoach Rheinland-Pfalz
- Saarland: Digitalcoach Saarland
(Text/Bild: Pressestelle Handelsverband Südwest/ks)
Die letzten Artikel
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise
Zweibrücken nimmt am Fußverkehrs-Check teil – Ein wichtiger Schritt für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität
Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken wurde als eine von zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt. Dies ist ein bedeutender Erfolg für die nachhaltige Verkehrsplanung der Stadt und ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten wird die Stadt nun konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Innenstadt attraktiver und sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gestalten. Hierzu nahm Klimaschutzmanager Jonas Kirch stellvertretend für die Stadt Zweibrücken eine Urkunde für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check des Landes in Mainz von Verkehrs-Staatssekretärin Petra Dick-Walther entgegen. „Die Förderung des Fußverkehrs ist ein zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen
Kaiserslautern für Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt
Kaiserslautern. In Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahr in zehn Städten und Gemeinden die Bedingungen für den Fußverkehr im Rahmen des sogenannten Fußverkehrs-Checks untersucht. Beim Deutschen Fußverkehrskongresses in Mainz am Dienstag, 11. März, gab Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, nun bekannt, dass auch Kaiserslautern für die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot des Landes ausgewählt wurde. Petra Dick-Walther, Staatssekretärin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, überreichte die Teilnahme-Urkunde an Vertreter des städtischen Referats Stadtentwicklung. In diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz erstmals professionelle Fußverkehrs-Checks in den Kommunen, die unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ stehen.

