Zweibrücken Fashion Outlet: Gericht kippt Sonntagsöffnung und der Handel fordert faire Regeln für alle
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden: Die Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet haben keine ausreichende gesetzliche Grundlage – der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen rechtskräftig bestätigt. Für den stationären Handel in der Region ist das ein wichtiges Signal, doch die Ungleichheit besteht vorerst weiter.
Was ist passiert?
Sonntage sind in Deutschland gesetzlich geschützte Ruhetage. Geschäfte dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Das Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) nutzte jahrelang eine Sonderregelung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Outlet neben vier regulären verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Öffnungen an Feriensonntagen erlaubte.
Steffen Jost, Inhaber des Modehauses Jost in Grünstadt und Ehrenpräsident des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), klagte dagegen. Sein Argument: Wer sich an die Regeln hält und sonntags schließt, darf nicht benachteiligt werden gegenüber einem Outlet, das einfach geöffnet bleibt.
Was hat das Gericht entschieden?
Das OLG Zweibrücken gab der Klage im Oktober 2025 statt. Steffen Jost betreibt mit dem Modehaus Jost in Grünstadt ein stationäres Fachgeschäft, das unter anderem Betty-Barclay-Ware verkauft. Damit steht er in direktem Wettbewerb zum Betty-Barclay-Store im Outlet und genau das ist die Grundlage für seine Klage: Wer dieselbe Ware anbietet, muss auch denselben Regeln unterliegen. Das Outlet öffnet sonntags, sein Geschäft in der Innenstadt muss geschlossen bleiben. Das sah das Gericht als wettbewerbswidrig an.
Die Begründung: „Feriensonntage“ sind kein anerkannter Ausnahmetatbestand im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz. Die Sonderregelung des Landes hat keine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Warum muss nur Betty Barclay schließen?
Ein Gerichtsurteil gilt immer nur für die direkt beklagte Partei. Jost hat gegen den Betty Barclay Store geklagt, also muss Betty Barclay an Feriensonntagen schließen. Die übrigen Stores im Outlet waren nicht Teil des Verfahrens und dürfen vorerst weiter öffnen. Der BTE kann gegen sie auch nicht klagen, weil dafür eine direkte Wettbewerbsbeziehung nötig wäre, die ein Verband nicht hat.
Das Ergebnis: Alle machen dasselbe, aber nur einer trägt die Konsequenzen.
Was passiert jetzt?
Der BTE hat den Outlet-Betreiber VIA Outlets per Anwaltsbrief aufgefordert, künftig auf entsprechende Sonntagsöffnungen zu verzichten. Gleichzeitig fordern BTE und der Einzelhandelsverband Rheinland-Pfalz (EHV RLP) die Landesregierung auf, die Sonderregelung vollständig abzuschaffen. BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels macht dabei keinen Hehl aus der Ungeduld des Verbands: Eine weitere Hinhaltetaktik werde man nicht dulden – auch mit Verweis auf mögliche Schadensersatzansprüche.
Was das mit dem Handel vor Ort zu tun hat
Wer ein Geschäft in der Region betreibt und sonntags geschlossen hält, weil das Gesetz es so vorschreibt, steht in direktem Wettbewerb mit einem Outlet, das an denselben Tagen Kunden empfängt. Das ist keine faire Ausgangslage.
Der Handelsverband Südwest unterstützt die Forderung nach einheitlichen und rechtskonformen Spielregeln für alle. Wettbewerbsgerechtigkeit ist keine abstrakte Rechtsfrage. Sie entscheidet darüber, wer am Ende des Tages Kunden hat und wer nicht.
(Quellen: OLG Zweibrücken, Az. 4 U 202/21; BTE Handelsverband Textil; BGH/hv/ks; Bild: AdobeStock_407906147)
Die letzten Artikel
Tarifabschluss im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bringt Planungssicherheit für 150.000 Beschäftigte
Nach monatelangen Verhandlungen und mehreren Warnstreikwellen haben sich Arbeitgeberseite und ver.di im Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Erleichterung in Mainz: Am 8. September 2026 stand fest, worauf viele Betriebe im Land seit dem Frühjahr gewartet hatten. Die Tarifparteien im rheinland-pfälzischen Einzelhandel haben sich geeinigt, nach zähen Verhandlungsrunden, Warnstreiks und wochenlangem Stillstand. Für den Handelsverband Südwest war das Ziel dabei von Anfang an klar: ein Ergebnis, das für die Beschäftigten spürbar ist, ohne die Betriebe im Land zu überfordern. „Wir haben in dieser Tarifrunde bis zur Grenze des wirtschaftlich Machbaren verhandelt. Viele Unternehmen im Land kämpfen mit rückläufigen
Mainzer Quartiere zeigen Profil: Neues Branding für die Innenstadt
Sechs Mainzer Quartiere erhalten ein eigenes visuelles Profil: Mit einem neuen Branding will das Mainzer Citymanagement die unterschiedlichen Charaktere der Innenstadt sichtbar machen. Markt, Altstadt, Schillerplatz oder Neustadt: Die Mainzer Innenstadt besteht aus Quartieren mit ganz unterschiedlichen Atmosphären, Angeboten und Qualitäten. Genau diese individuellen Charaktere möchte das Mainzer Citymanagement künftig stärker sichtbar und erlebbar machen. Mit einem neuen Branding für die sechs Quartiere Bahnhof, Markt, Altstadt, Citymeile, Schillerplatz und Neustadt erhält jeder Bereich nun ein eigenes visuelles Profil, verbunden durch eine gemeinsame Gestaltung. Sechs Quartiere, sechs Charaktere Für das neue Erscheinungsbild wurden Logos im Stil von Briefmarken entwickelt. Sie bilden einen
Heimat shoppen 2026: Alzey lädt zur Aktionswoche vom 5. bis 12. September
Vom 5. bis 12. September 2026 laden 39 Geschäfte in Alzey im Rahmen der bundesweiten Initiative „Heimat shoppen“ dazu ein, den Einkauf vor Ort neu zu entdecken. Organisiert wird die Aktion von der IHK für Rheinhessen gemeinsam mit dem Verkehrsverein Alzey und der Stadt. Im Mittelpunkt steht erneut ein großes Gewinnspiel des Verkehrsvereins Alzey. Händler zeigen mit besonderen Aktionen, persönlicher Beratung und individueller Atmosphäre, was den Einkauf vor Ort so besonders macht. „Alzey hat einen vielfältigen, oft inhabergeführten Handel“, sagt Dr. Florian Steidl, Geschäftsführer der IHK Rheinhessen. „Mit dem gemeinsamen Engagement der Unternehmen möchten wir die Menschen einladen, ihre Innenstadt bewusst

