Entlastungspaket 3
Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben sich am Wochenende auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt
Entlastung der Privathaushalte
Mit den neuen Entlastungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt private Haushalte angesichts von enormen Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Haushaltsenergie zu entlasten.
Vorgesehen sind Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 in Form einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, für Studierende in Höhe von 200 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Zudem soll der Wohngeldanspruch ausgeweitet und eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt werden.
Die Einführung eines bundesweiten Tickets im öffentlichen Nahverkehr kann ebenfalls dazu beitragen, Mobilitätskosten zu reduzieren.
Unterstützung der Unternehmen
Die Maßnahmen des Entlastungspaketes sind aber nur wenig oder nur sehr unklar auf eine direkte Unterstützung der Unternehmen gerichtet. Viele Einzelhandelsunternehmen geraten angesichts Kostensteigerungen im Bereich Energie an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und sind teilweise in ihrer Existenz bedroht. Die Strompreisbremse für den Basisverbrauch soll zwar auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlasten, dies hilft aber nicht allen Unternehmen.
Das Entlastungspaket sieht zwar Unternehmenshilfen (ohne konkrete Angaben), vor. Dabei wird aber der Fokus auf energieintensive Unternehmen gelegt, und ist damit viel zu eng. Die vorgesehene Unterstützung bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen hingegen ist richtig. Bei den Wirtschaftshilfen für die Unternehmen muss daher noch zwingend nachgearbeitet werden.
Möglicherweise können die Maßnahmen, die auf die privaten Haushalte zielen, ein Stück weit dazu beitragen, auch Spielräume für den Einzelhandelskonsum zu eröffnen. Dies ist angesichts der schlechten Verbraucherstimmung wichtig.
Quelle:
Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
05.09.2022
Die letzten Artikel
Gesucht: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) beim Handelsverband Südwest
Wir als Handelsverband Südwest sind die politische Stimme des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wir vertreten die Interessen des Handels gegenüber Politik und Medien und betreuen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um ihr Unternehmen. Wir sehen uns als ersten Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Mitgliedsunternehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d), in Teil- oder Vollzeit, zur Verstärkung unseres Teams. Wir suchen Sie! Sie sind motiviert, kommunikativ, teamfähig und haben Lust auf neue Herausforderungen – auch in der digitalen Welt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten einen Arbeitsplatz mit Perspektive, betriebliche Zusatzleistungen und sind
Fit für die digitale Zukunft: Der Handelsverband Südwest bietet Händlerinnen und Händlern kostenlose Digitalcoaches
Ob Online-Sichtbarkeit, Social Media, digitale Prozesse oder Künstliche Intelligenz – die Digitalisierung stellt den Einzelhandel vor Herausforderungen, die im hektischen Tagesgeschäft oft schwer zu bewältigen sind. Der Handelsverband Südwest hat darauf reagiert und bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland je einen eigenen Digitalcoach an – kostenlos, praxisnah und ohne Fachchinesisch. „Digitalisierung ist kein Trend – sie ist die Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit“ bringt es Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, auf den Punkt. Denn die Anforderungen wachsen: Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, TSE-Pflicht, neue Verkaufskanäle, Kundenbindung im Netz, und spätestens seit dem Durchbruch frei zugänglicher KI-Systeme steht der
Webinar: Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Wichtige Informationen für rheinland-pfälzische Unternehmen. Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben in letzter Zeit Post von der Förderbank ISB erhalten – und die Nachrichten sind nicht erfreulich: Es geht um die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020. Doch sind diese Forderungen wirklich in jedem Fall rechtlich begründet? Um Klarheit in dieser Situation zu schaffen, bietet die IHK Pfalz am 12. März 2026 um 18:30 Uhr ein kostenloses Webinar via Microsoft Teams an. Betroffene Unternehmen erhalten dort alle wichtigen Informationen, um korrekt auf die Bescheide reagieren zu können. Im Webinar werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: Welche Pflichten müssen Unternehmen beachten?

