5. Deutscher Fußverkehrskongress (FUKO) am 11. und 12. März in Mainz
Mainz. Das Schwerpunktthema beim 5. Deutschen Fußverkehrskongress (FUKO) vom 11. bis 12. März in der Mainzer Rheingoldhalle sind die „Innenstädte der Zukunft“. Ausrichter der „FUKO“ ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Welche Relevanz der Fußverkehr für Aufenthaltsqualität, Tourismus, Handel, Gastronomie und Kultur hat, soll in Keynotes und verschiedenen Fachforen deutlich werden.
Innenstadt der Zukunft
Fachwissen und Expertise aus verschiedenen Bereichen werden in den vielfältigen Programmformaten ausgetauscht und Themen des Fußverkehrs debattiert.
Ein Schlüssel um hochwertige multifunktionale Zentren zu schaffen, ist das Zufußgehen. Das Gehen ist nicht nur gesund und fördert die psychische und physische Gesundheit, sondern es ist auch ein Zugewinn für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus. Stadtentwicklung, Gesundheit, Klimaschutz, Handel und der öffentliche Verkehr sind eng miteinander verzahnt. Der FUKO 2025 in Mainz bietet eine Plattform zum Austausch erfolgreicher Strategien und Projekte, die darstellen, wie der Fußverkehr Schritt für Schritt in die Innenstadt der Zukunft führen kann und knüpft somit an den ressortübergreifenden Schwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz an.
Neben klassischen Vorträgen werden interaktive Workshops bis zu Walkshops im Freien die Formate füllen.
Folgende Formate stehen schon fest:
- Klassischer Vortrag
- Diskussionsformat/Round Table
- Pecha Kucha: 20 Folien für jeweils 20 Sekunden, um Ihre Geschichte zu erzählen
- Workshop/Training: Interaktives Format zu einem definierten Thema mit klarem Ergebnis
- Walkshop (im Freien): Reales Straßenexperiment im Gehen
Alle wichtigen Informationen und Details auf einen Blick sowie die Anmeldedaten gibt es hier: FUKO2025 – Der Fußverkehrskongress
Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren – Wettbewerb für Kommunen
Unter diesem Motto stehen die neuen Fußverkehrs-Checks in Rheinland-Pfalz.
Gezielt und systematisch den Fußverkehr fördern ist das Hauptaugenmerk der Landesregierung. Eine höhere Lebensqualität haben demnach Städte, die sich zu Fuß erleben lassen. Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt die Umgebung sowie Angebote ganz anders wahr, als ein Verkehrsteilnehmer dessen Uhr für das Parkticket oder den ÖPNV tickt. Ein Fußgänger ist somit ein Vorteil für den Einzelhandel sowie die ortsansässige Gastronomie.
Das Wirtschaftsministerium bietet daher zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz begleitete und professionell vorbereitete Fußgänger-Checks an. Ein Wettbewerbsverfahren werden die teilnehmenden Kommunen ausgewählt und auf dem FUKO in Mainz bekanntgegeben.
Das Bewerbungsverfahren für die Fußverkehrs-Checks – Bewerbungsfrist 24. Januar
Bewerben können sich kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Städte und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz. Der Fußgänger-Check eignet sich sowohl für kleine Gemeinden als auch für Städte.
Hier geht es zum ausführlichen Infoflyer: https://innenstaedte.rlp.de/wp-content/uploads/2024/11/241121_FVCRLP_Flyer.pdf
Zum Bewerbungsformular (Stichtag 24. Januar): https://innenstaedte.rlp.de/wp-content/uploads/2024/11/241120_FVCRLP_Bewerbungsformular.pdf
Was ist überhaupt ein Fußverkehrs-Check?
Gemeinsam mit der Politik und der Verwaltung beurteilen Bürgerinnen und Bürger die Qualität der Wege zu Fuß durch die eigene Ortschaft oder Stadt. Hierbei bilden zwei gemeinsame Begehungen den Kernbestandteil wonach Stärken, Schwächen und Probleme direkt vor Ort diskutiert und Lösungsvorschläge erörtert werden sollen. Die Route sowie die Themen werden in zwei Workshops (einer vorher und einer nachher) ausgewählt. Lösungsansätze- und Wege werden darin vertieft und ausgehandelt. Den einzelnen Kommunen steht hierbei ein Fachbüro unterstützend zur Seite.
Hier geht es zur Anmeldung sowie zu weiteren Informationen: https://www.fuko2025.de/
YouTube: https://youtu.be/W5DjX-hQuZ4?si=Jpz8otkSDXTyMpBO
(Text: FUKO 2025/Wirtschaftsministerium RLP/hv/cb; Foto: AdobeStock_482691976)
Die letzten Artikel
Zweibrücken Fashion Outlet: Gericht kippt Sonntagsöffnung und der Handel fordert faire Regeln für alle
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden: Die Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet haben keine ausreichende gesetzliche Grundlage – der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen rechtskräftig bestätigt. Für den stationären Handel in der Region ist das ein wichtiges Signal, doch die Ungleichheit besteht vorerst weiter. Was ist passiert? Sonntage sind in Deutschland gesetzlich geschützte Ruhetage. Geschäfte dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Das Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) nutzte jahrelang eine Sonderregelung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Outlet neben vier regulären verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Öffnungen an Feriensonntagen erlaubte. Steffen Jost, Inhaber des Modehauses Jost in Grünstadt und Ehrenpräsident des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), klagte
Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auftaktworkshop am 16. Juni 2026
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie gut lässt es sich in der Stadt zu Fuß unterwegs sein? Wo gibt es Lücken, Schwachstellen oder Verbesserungspotenzial? Diesen Fragen widmet sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen der Fußverkehrs-Checks, die das Land Rheinland-Pfalz im Programm „Innenstädte der Zukunft“ fördert. Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich erfolgreich auf die Teilnahme beworben und gehört zu den ausgewählten Gewinnerkommunen. Das erklärte Ziel: Mängel und Schwächen im Fußverkehr im Zuge des laufenden Wiederaufbaus gezielt zu verbessern. Als Schwerpunktbereiche wurden das Mittelzentrum in Ahrweiler und das Kurviertel in Bad Neuenahr ausgewählt, da die Verwaltung dort besonderes Verbesserungspotenzial sieht. Bürger, Handel und Politik gemeinsam vor
E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden
Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

