Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht

Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht

Veröffentlicht am: 24. August 2026Kategorien: Recht, Top News

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt.

Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist.

Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand

Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin, ist einheitlich gestaltet und muss vor Kaufabschluss sichtbar sein, im Online-Shop ebenso wie im stationären Geschäft direkt am Produkt oder in dessen unmittelbarer Nähe.

Das Garantielabel („GARAN“) kommt nur hinzu, wenn Hersteller oder Händler zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren zusagen. Anders als das feste Gewährleistungslabel muss es für jedes betroffene Produkt einzeln ausgefüllt werden, mit Garantiedauer, Herstellername und Modellkennung. Bei großen Sortimenten kann allein das Zusammensuchen dieser Angaben bei Lieferanten viel Zeit kosten.

Auch für den stationären Handel relevant

Wichtig für den stationären Handel: Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur online. Auch im Ladengeschäft muss das Label farbig oder in Schwarz-Weiß direkt am Produkt oder in dessen Nähe angebracht werden. Wer ausschließlich stationär verkauft, ist also genauso betroffen wie reine Online-Händler.

Für welche Waren gilt das?

Betroffen sind grundsätzlich alle physischen Waren im Verkauf an Verbraucher, unabhängig von der Branche:

  • Klassisches Warensortiment wie Elektronik, Kleidung, Möbel, Werkzeug, Lebensmittel oder Kunsthandwerk
  • Neuware ebenso wie Gebrauchtware
  • Waren mit digitalen Elementen, etwa Smartphones oder vernetzte Geräte

Nicht betroffen sind reine Dienstleistungen, digitale Inhalte wie Downloads oder Streaming sowie reine Geschäfte zwischen Unternehmen. Ein paar weitere Ausnahmen für Einzelfälle gibt es außerdem, die für die meisten Händler aber kaum eine Rolle spielen.

Wo gibt es die Vorlagen?

Beide Label müssen exakt der EU-Vorgabe entsprechen, eine eigene Gestaltung ist nicht erlaubt. Die Grafiken gibt es bereits kostenlos:

  • Die EU-Kommission stellt das Gewährleistungslabel als fertige Grafik in allen EU-Sprachen bereit, direkt einsatzbereit für Shop, Kasse oder Ladenaushang
  • Für das Garantielabel gibt es bei der EU-Kommission eine hochauflösende, editierbare Vorlage samt Anleitung, als Grundlage zum Ausfüllen mit Garantiedauer, Marke und Modell
  • Der rechtsverbindliche Text mit beiden Label-Vorlagen steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 im EU-Amtsblatt
  • Auch der Händlerbund bietet eine deutschsprachige PDF-Vorlage des Gewährleistungslabels kostenlos an, inklusive druckfähiger Version für den stationären Handel

Das sollten Betriebe jetzt klären:

  • Welche Produkte im Sortiment werden mit einer Herstellergarantie beworben, die freiwillig über zwei Jahre hinausgeht?
  • Liegen die nötigen Garantieangaben (Dauer, Hersteller, Modell) schon vor, oder müssen sie erst bei Lieferanten angefragt werden?
  • Kann das eigene Shop-System oder die Kassensoftware die Label überhaupt einbinden?
  • Wo werden die Label platziert: im Ladengeschäft, auf der Produktseite, in der Bestellbestätigung?
  • Reicht die Zeit bis zum 27. September angesichts der Sortimentsgröße, oder sollte das Thema jetzt priorisiert werden?

Bei fehlenden oder fehlerhaften Labeln drohen ab dem Stichtag Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme ist deshalb besser als ein Endspurt kurz vor September.

(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: KI-generiertes Symbolbild)

Die letzten Artikel

Hildegard Kaefer erhält Bundesverdienstkreuz: Wirtschaftsministerin Schmitt würdigt herausragendes Engagement

3. März 2026|Auszeichnungen, Rheinland-Pfalz, Top News|

Mainz. Für ihr jahrzehntelanges unternehmerisches Wirken und ihr außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement ist Hildegard Kaefer mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt überreichte die Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde in Mainz und würdigte Kaefer als eine Persönlichkeit, die herausragende Unternehmerpersönlichkeit und engagierte Vertreterin des rheinland-pfälzischen Mittelstands. Vorbildliches Unternehmertum über Generationen hinweg Hildegard Kaefer, geboren am 6. Mai 1953 in Sohren, führt gemeinsam mit ihrer Schwester Margret das Porzellanhaus Kaefer GmbH & Co. KG im Rhein-Hunsrück-Kreis – mittlerweile in dritter Generation. Das 1924 gegründete Unternehmen wurde kontinuierlich weiterentwickelt und umfasst heute: ein modernes Fachgeschäft

„Der ehrlichste Shop der Welt“ – Eine Kampagne, die zeigt, was hinter den Schnäppchen steckt

26. Februar 2026|Fakten, FDF, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Lokales, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier, Überregional|

Wenigstens sind wir ehrlich. Mit diesem Claim startet eine ungewöhnliche Aufklärungskampagne, die zugleich entlarvend, humorvoll und wirtschaftspolitisch brisant ist. Hinter der Adresse Der ehrlichste Shop der Welt verbirgt sich kein Online-Shop, sondern eine der mutigsten Verbraucherschutzkampagnen, die der Südwesten seit Jahren gesehen hat. Ein Shop, der nichts verkauft und genau deshalb alles erklärt Wer auf Instagram, TikTok oder Facebook auf die Werbeanzeigen der Kampagne stößt, erkennt zunächst nichts Ungewöhnliches: professionell produzierte Video-Ads, emotionale Produktversprechen, vertraute Optik. Ein Handstaubsauger hier, ein 5-in-1-Hairstyler dort, Schuhe, eine Smartwatch, ein Kleid. Alles sieht aus wie tausend andere Angebote, die täglich durch die Feeds rollen.

Landtagswahl RLP 2026: Wahl-O-Mat ist online – Jetzt informieren und am 22. März wählen gehen

25. Februar 2026|Pfalz, Politik, Rheinland-Pfalz, Top News|

Seit dem 19. Februar ist der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026 freigeschaltet. Bis zum Wahltag am 22. März bleibt damit noch knapp ein Monat, um sich zu informieren, Positionen zu vergleichen und die eigene Stimme abzugeben. Was ist der Wahl-O-Mat? Der Wahl-O-Mat ist ein kostenloses Tool der Bundeszentrale für politische Bildung. Anhand von 38 Thesen können Nutzer ihre Zustimmung oder Ablehnung zu politischen Positionen ausdrücken. Anschließend berechnet das Tool den Grad der Übereinstimmung mit den Programmen der zugelassenen Parteien. Das Ergebnis zeigt, welche Partei den eigenen Vorstellungen am nächsten kommt, ohne dabei eine direkte Wahlempfehlung auszusprechen. Im Wahl-O-Mat zur RLP-Wahl

Nach oben